Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)

FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851

Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. 21 Sollte die künigl. preussische Regierung- der Cooperation kaiserl. österr. Truppen irgendwie bedürfen, so liegt es wohl in der Natur der Sache, dass S. M. der König von Preussen bei der engen Freundschaft beider Höfe sich unmittelbar nach Wien wenden würde, ebenso wie Oesterreich in einem ähnlichen Falle gleiches in Berlin beanspruchen dürfte.“ Der Präsident des Reiehs-Ministerrathes auf das Schreiben des Prinzen von Preussen vom 3. Juli. Frankfurt, am 4. Juli 1849.*) „Euer königl. Hoheit gnäd. Schreiben vom 3. Juli d. J., welches Major von Witzleben mir gestern zustellte, muss mich veranlassen, Höchstdenselben die Abschrift eines Gesuches der grossh. badischen Regierung unterthänigst vorzulegen, in Folge dessen man diesseits eine Division Reichs-Truppen an der hessisch­badischen Grenze vorläufig aufgestellt hatte, um dem weiteren Umsichgreifen der Insurrection mit gutem Erfolge Schranken zu setzen. Sobald das Vorrücken der k. preuss. Truppen dies möglich machte, hat man noch eine weitere Division an den Neckar Vor­gehen lassen und auf diese Weise das Corps Reichs-Truppen gebildet, welches unter Commando des k. preuss. Hr. GL. von Peucker sehr wesentlich zu den Erfolgen beigetragen hat, die E. k. H. an der Spitze zweier k. preuss. Armee-Corps in glänzender Weise er­fochten haben. Ich abstrahiere vor der Hand davon, k. k. österr. Truppen in Baden einrücken zu lassen, weil E. k. H. diesen Einmarsch nicht wünschen, muss mir jedoch, um die- Stellung der deutschen Centralgewalt zu wahren, die ehrerbietigste Bemerkung erlauben, dass das Reiehs-Kriegs-Ministerium sich für berechtigt halten muss, das in Baden kämpfende Corps Reichs-Truppen je nach den Um­ständen durch andere Reichs-Truppen zu verstärken. Das in Bregenz concentrierte Corps ist von Oesterreich in Erfüllung seiner Bundespflicht zur Disposition der Centralgewalt gestellt und würde daher als Reichs-Truppen auch im Grossherzog- thume Baden verwendet werden können, ohne dass eine desfallsige *) Die letzten 3 Schreiben auch bei Starpste, II. Band. pag. 119 u. f.

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