Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 8. (Neue Folge, 1894)
FML. Freiherrn von Sacken: Das österreichische Corps Schwarzenberg-Legeditsch. Beitrag zur Geschichte der politischen Wirren in Deutschland Ende 1849-1851
126 Sacken. in der weitläufigen Stadt bequartierten Truppen — die Stadt als im Kriegszustände befindlich zu betrachten und dime alle weitere Verhandlung jene Massregeln zu ergreifen, welche vom militärischen Standpuncte aus angezeigt und zweckdienlich erscheinen werden, worunter namentlich die unverzügliche Verstärkung der Besatzung auf das den Verhältnissen entsprechende Mass, Bequartierung nur nach militärischen Grundsätzen, ohne alle Rücksicht auf Wünsche und Bequemlichkeit der Bevölkerung und Sistierung jeder Vergütung für Quartier und Verpflegung. Ich habe Grund anzunehmen, dass meine Schritte nicht ohne Erfolg bleiben werden und der Senat es sich wird ernstlich angelegen sein lassen, die Anlässe zu unangenehmen Verwickelungen zu beseitigen. In dem Treiben und der Haltung der so geschäftsthätigen Bevölkerung Hamburgs ist bis jetzt nichts wahrzunehmen, was auf eine allgemeine, bedeutende Aufregung schliessen Hesse.“ Ein fast gleichlautender Bericht wurde dein österreichischen Gesandten in Berlin FML. Freiherrn v. Prokesch zugesendet. Der Corps-Commandant wollte dem Hamburger Senate gegenüber vorerst nicht persönlich und directe in Action treten, sondern beauftragte damit seinen Generalstabs-Chef, welcher nachstehendes Schreiben an den kaiserlichen Gesandten Grafen Lützow richtete: Generalstabs - Chef Oberst von Henikstein an den österreichischen Gesandten in Hamburg1 Grafen Lützow. Altona, am 7. Mai 1851. „Die Haltung der Hamburger Presse und, wenn man derselben Glauben schenken soll, eines Theils der Bevölkerung, gegen uns, d. h. die k. k. österreichischen Truppen, hat seit einigen Tagen eine so feindselige Wendung genommen, dass die Sache ein sehr ernstes Ansehen gewinnt und dass ich nicht umhin kann, im Namen des Armee-Corps-Commando’s Euer Hochgeboren ganz ergebenst zu bitten, den Senat der Stadt Hamburg oder jene Behörde, die es zunächst angeht, auf die möglichen und unter gewissen Voraussetzungen ganz unausweichlichen Folgen aufmerksam zu machen, welche ein solch’ feindseliges Benehmen, falls demselben nicht schleunigst und wirksam gesteuert würde, nach sich ziehen müsste.