Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 7. (Neue Folge, 1893)
Major Hausenblas: Oesterreich im Kriege gegen die französische Revolution 1792 (Fortsetzung im VIII. Bande)
' ■ .. ^ ' • ’ . ' ^ einzelnen Corps der Verbündeten zuzuweisen und erst in zweiter Linie folgen zu lassen. 1) Unter Führung der Brüder des Königs wurden also 8000 Mann der preussischen Armee beigegeben, eine Abtheilung von 5000 Mann, unter Commando des Prinzen Condé dem Feldzeugmeister Hohenlohe zugewiesen, während die sich im Lüttich’schen und Luxemburg’sehen sammelnden 4000 Mann, unter dem Prinzen von Bourbon an das Corps des Feldzeugmeisters Clerfayt anzu- schliessen hatten. 2) Durch diese Abänderung entfiel die den Emigranten im Sinne der Abmachungen von Sanssouci zugedachte Diversion über Basel, welche übrigens schon aus dem Grunde hätte unterbleiben müssen, da die Schweiz sich neutral erklärt3) hatte. Nun musste aber der Ober-Rhein in einer anderen Weise gesichert werden und es wurden die 27.000 Oesterreicher, welche sich im Breisgau sammelten, hiezu bestimmt. Der Rest des österreichischen Contingentes, die nach Mannheim dirigierten 23.000 Mann unter Hohenlohe, sollten gemeinsam mit den Preussen die Offensive gegen Frankreich ergreifen. 4) Eine weitere Aenderung des Operationsplanes trat bezüglich der Verwendung des österreichischen, in deu Niederlanden stehenden Corps ein. Den Intentionen des Herzogs von Braunschweig entsprechend, sollte sich die gesammte daselbst befindliche österreichische Streitkraft (43.000 Mann Gefechts-Stand) bei Namur sammeln, hier das Eintreffen der Preussen im Luxemburg’schen abwarten und dann zur Offensive übergehen. Der Herzog setzte hiebei voraus, dass zur Aufrechthaltung der inneren Ruhe und besonders zur Niederwerfung eines eventuellen Aufstandsversuches in Belgien, die preussischen Truppen *) *) Selbst Ludwig XTI. und seine Gemalin wünschten die Ausschliessung der Emigranten von den Operationen, da ihr Vorgehen dem Könige nur die grössten Schwierigkeiten bereiten musste, vielleicht fürchtete man auch, dass der Graf von Provence, welcher den König als unfrei erklärte und den Titel eines Regenten von Frankreich verlangte, sich der Situation bemächtigen und selbst den Thron besteigen wolle. 2) K. A. H. K. R. Acten 1792, VIII, ad 8. :i) H. K. R. 1792; VII, ad 2. Für den Fall, als die Prinzen sich diese Theilung nicht gefallen lassen wollten, bestand die Absicht, sich durch eine Proclamation von ihnen loszusagen und sie ihrem Schicksale zu überlassen. 4) K. A. 1792; VIH, 120.