Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Neue Folge, 1892)

Major von Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss)

t****** x) Es sind die von König Friedrich II. aus dem Lager bei Reichenbach 31. August 1741 erlassenen Avocatorien gemeint. Abgedruckt finden sich dieselben in »Helden-, Staats- und Lebensgeschichte« 2. Aufl. I, pag. 887. einschlägt. Wegen jener Puncte hat Lentulus die Auskunft gege­ben, dass,sie mittelst des definitiven Friedens-Tractats der Billig­keit nach, folglich zu Meiner Zufriedenheit, würden abgethan werden. Wann nun solches erfolgt, so hin auch diesfalls allerdings zufrieden. Und betreffen diese Puncte theils die Religion, theils die U ebernehmung der behörigen Raten an den auf Schlesien haf­tenden Schulden und theils endlich die Sicherheit der Privatorum, und die ihnen in vollem Mass anzugedeihen habende Amnestie, nebst der Freiheit, wohin wegen des Verkaufs ihrer Güter laut Meiner vorhinigen Befehle angetragen worden ist. In Ansehung dieses letzteren Punctes ist sogleich eine Pro­visional-Vorsehung von wegen der publicirten preussischen scharfen und ungewöhnlichen Avocatorien unentbehrlich. Die Abschrift davon kommt sub numero primo hiebei. *) Und werdet Ihr daraus von selbst abnehmen, dass deren Inhalt, vieler anderen Betrachtungen zu geschweigen, hauptsächlich aus nachfolgenden beiden Ursachen nicht bestehen könne, weil einestheils bei der ausbedungenen Ge­heimhaltung Mir noch nicht freisteht, derlei Privates dahin anzu­weisen, dem König von Preussen die behörige Submission wegen der unter seiner Botmässigkeit befindlichen Güter zu leisten, und anderen- theils ihrer viele auch anderwärts Güter besitzen, mithin unmöglich ihnen, gegen alle in derlei Fällen übliche Gewohnheit, zugemuthet werden kann, Meine Dienste zu verlassen. Da nun derlei Avocatorien mit dem unter der Hand wieder hergestellten guten Vernehmen und geschlossenen Frieden schlechter­dings nicht vereinbarlich sind, so will und kann nicht zweiflen, dass des Königs von Preussen M. nicht von selbst geneigt sein werden, deren Vollziehung insgeheim zu untersagen. Die zukünftige Kaiserwahl belangend, ist man noch vor ge­schlossenem Frieden mit Preussen dahin bedacht gewesen, beide Kurfürsten von Mainz und Trier zur Verschiebung dieses höchst wichtigen Geschäfts umsomehr zu vermögen, als es ohnedas, nach klarer Massgabe der Reichsgrundgesetze, insolang das Reich mit

Next

/
Thumbnails
Contents