Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Neue Folge, 1892)
Major von Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss)
308 Duncker. Frankreich und Kur-Bayern ihm, nicht zu seinem Nutzen, sondern zur Beförderung der bekannten, gemeinschädlichen Absichten, mit Vermischung der Zeiten, das Widerspiel heigebracht werden dürfte. Mir kann so wenig er, der König, als sonst Jemand verdenken, dass den Frieden an mehreren Orten, und hierunter nicht doppelt einzubüssen gesucht. Ich habe aber unter Einem je und allezeit erklärt, das, was zum Ersten zum Schluss kommen würde, auf das Heiligste zu erfüllen. Wovon mithin die kräftigsten Versicherungen des Königs von Preussen M. mit dem Anhang zu geben sind, dass Mich eines gleichen Seinerseits allerdings versähe. Bei welcher der Sache Bewandniss über Jenes, was vor dem festgesetzten Einverständniss vorhergegangen, preussischerseits um so weniger sich beschwert werden kann, als man ja von dorther zu Meinem Abbruch, was nur immer sein können, vorhin gleichfalls Alles angewendet, auch sogar annoch nicht zu Meinem und Meines Gemals Behuf sich öffentlich erklären will. Daher auch diesorts um die geheime Einverständniss mitPreussen vor der Zeit nicht bloss zu geben, nicht auf einmal alle anderwärtige Handlung abgebrochen werden kann. Allein können sich des Königs von Preussen M. unter Einem gesichert halten, dass solches allein, um Dero Verlangen wegen der Geheimhaltung zu erfüllen, und nicht, um im allermindesten von dem Verabredeten abzugehen, geschieht. Auf welche gleiche Weise Mir verspreche, dass nicht minder Alles, was dem äusser- lichen Schein nach anders von Preussen geschieht, als nicht die geheime Versicherungen lauten, seinerseits es ebenmässig gemeint sein würde. Ich glaube andurch Alles zu erschöpfen, was das Vergangene, und die Sicherheit wegen des bereits Geschlossenen für das Zukünftige anbelangt. So viel aber hiernächst das, was mit Preussen abzuhandeln sein möchte, betrifft, besteht es theils in den in des Hyndfords Act nicht erwähnten und gleichwohl in Meinen vorhinigen Handschreiben angeführten Puncten, und theils in dem, was der bevorstehenden Kaiserwahl halber in Mein und Meines Gemahls Interesse