Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Neue Folge, 1892)

Major von Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss)

282 Duncker. zösischen Entwurf mitgebracht, in welchem indessen einige Aende- rungen vorgenommen wurden. Lord Hyndford führte bei diesenUnter- handlungen das Protokoll, das aber von keiner der verhandelnden Parteien, sondern nur von Hyndford allein, unterschrieben wurde sich einverstanden werden kann, wie es Allerhöchst gedachte S. k. M. auf jetzt besagte oder noch auf andere Arten belieben werden. Solchenfalls aber 2. bedingt man sich dabei, dass bei Uebergabe dieses Orts ein oder andererweise, wie man sich hierüber einverstehen möchte, erstlich die Gar­nison ihren freien Auszug haben und kein Mensch, er sei Soldat, Bedienter oder anderer, wer es immer ist, aus den königl. ungarischen oder böhmischen Diensten zu treten, angeleitet, viel weniger mit Gewalt dazu gezwungen werden solle, wohl aber erwähnter Garnison zu ihrem Auszug und Fortkommen aller fördersamer Vorschub, es sei mit Vorspann oder sonsten, gegeben werden möge; und dass zweitens die völlige Artillerie, was an metallenen Stücken und Pollern darin I. M. der Königin von Ungarn und Böhmen verbleibe, auch die dazu erforderliche Vorspann aus Schlesien, um mit der ausziehenden Gar­nison von dannen abgeführt werden zu können, unweigerlich verabfolgt werde. 3. Wegen Ottmacbau, wann allenfalls mit der Armee aus diesem Lande mich hinwegziehen sollte, stellt man S. k. M. von Preussen zu eigenem Aller­höchsten Beheben, ob ich selbigen Ort gleich evacuiren und die Garnison von dort herausziehen solle, oder ob Allerhöchstdieselben diesen Ort auch mit Gewalt oder durch Bloquade an sich bringen wollen. Es sei aber dieser beider letzteren Fällen auf eine oder andere Art, so bedingt man sich der Garnison willen ihres freien Auszugs und sonsten das­jenige aus, so oben bei der Garnison der Stadt Neisse angemerkt und aus­bedungen wird. 4. Bedingt man sich auch aus, dass in Ansehung der Magazins, so ausserhalb Neisse und Ottmachau hin- und wieder zum Behuf dieser Armee an dem Fuss der Gebirge und sonsten angelegt worden, etwa acht oder zehn Tage verstattet werden, um selbige von dannen in Mähren oder in das Glatzische, wohin man erachten wird, retiriren und zurückziehen zu können. 5. Der Cordon, der, um des Obdachs und Fourage allein daraus zu haben und zu geniessen, in dem I. k. M. zu Ungarn und Böhmen verbleibenden Ober-Schlesien, längstens bis Ende Április 1742 veraccordirenden Quartieren, wäre ungefähr zu ziehen von Kosel an und diesem Ort gleich, dies- und jen­seits der Oder, von dannen Klein-Glogau, Neustadt, Ziegenhals, Weidenau, bis auf Wartha, welches doch ein District von der Neisse an, um etliche tausend Mann unterzubringen, wäre. Dieser Vertrag beschiehet 6. hauptsächlich von darum, womit bei den Ungarn, die insgesammt aufzusitzen und gegen die Bayern und Franzosen zu agiren sich anerboten, keine Jalousie erweckt werde, welche unfehlbar sich äussern dürfte, wofern in dem Teschenschen, Troppauisch- und Jägerndorfischen derlei Quartiere ge­nommen und sich somit zu sehr an ihre Grenzen genähert würde.

Next

/
Thumbnails
Contents