Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)

Major Duncker: Militärische und politische Actenstücke zur Geschichte des ersten schlesischen Krieges 1741 (Schluss im VI. Band)

232 Du n cker. Die Auswechslung aller in Breslau befindlichen Gefangenen wäre nunmehr bekannt gemacht, und der Abmarsch auf den 17. Juli festgesetzt. ') „Es ist aber vorher von dem auf hiesigen Dom befindlichen preussischen Major v. Hülsen den Gemeinen unter harter Bedrohung angedeutet worden, dass, im Fall sie nicht gutwillig preussische Dienste annehmen, man sie in’s Branden- burgische abschieben und mit Wasser und Brot in scharfem Arrest unterhalten würde, worauf in zwei Tagen 66 Mann auch Dienst angenommen, und ist dieses Verfahren um so strafbarer, als es nach wirklich geschlossenem Cartell geschehen.“ Dem Obristwachtmeister Grafen d’Haussonville vom Birken- feld’schen Kürassier-Regimente, *) welcher früher allerdings unter Bewachung habe ausgehen dürfen, seien nunmehr zwei Mann mit aufgepflanztem Baj onnét vor sein Zimmer gestellt worden, mit dem gleichzeitigen Bedeuten, er werde so lange derart gehalten werden, bis nicht der bekannte Baron Reisewitz freigelassen werde. Nach einem späteren Breslauer Berichte3) hätte FM. Schwerin sogar der Gemahn des Grafen auf ihre Fürbitte gesagt, dass im Falle des Reisewitz’ Güter confisciert oder ein anderes Urtheil an ihm vollzogen würde, Haussonville ein gleiches Schicksal zu ge­wärtigen habe. 4) ') Dieses Auswechslungsgesehäft, über dessen Modalitäten das bereits erwähnte Cartel am 9. Juli zu Grottkau geschlossen worden war (siehe pag. 223, Anmerkung 1), gab Anlass zu den mannigfaltigsten Reclamationen und führte zu einer sehr umfangreichen, noch im k. u. k, Kriegs-Archive befindlichen Corre- spondenz zwischen dem FM. Grafen Neipperg und dem Grafen Schwerin. 2) Im Jahre 1775 aufgelöst. 8) K.-A. Schlesien 1741; Fase. VII, ad 40 a. 4) Siehe auch Actenstücke II, pag. 229, Anmerkung 2. Der Commandant von Neisse, Obrist Baron Roth, hatte Reisewitz „mit verschiedenen merk­würdigen Schriften" (Lutsch, Tagebuch, 23. Febr.) und den Grafen Arco als des Einverständnisses mit dem Feinde dringend verdächtig am 21. oder 22. Februar aufheben und nach Neisse bringen lassen. Graf Manteuffel schrieb hierüber an Graf Seckendorf: »En effet le Colonel Roth pousse sa témerité jusqu’ ä insulter ceux qui le tiennent bloqué de loin. 11 ne daigne pas, dit-on, tenir les portes de sa bicoque [Nest; von König Friedrich II. selbst bezüglich der Festung gebrauchter Ausdruck, vergl. Brief an Algärotti, ddto. Ottmachau, 17. Januar 1741] fermées. 11 fait ä tous les moments des sorties si audacieuses, que les bloquans sont obliges de rester presque toujours sous les armes. II a

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