Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)

Hauptmann Alexich: Die freiwilligen Aufgebote aus den Ländern der ungarischen Krone 1741 und 1742. II. Die Pressburger Landtagsbeschlüsse und die allgemeine Insurrection in Ungarn 1741/42 (Schluss)

Commando stehe, gereiche es ihm zu Schimpf. Dass die Armee nicht eine Königliche, sondern des Königreichs Armee wäre, dass, um mit solcher operieren zu können, die Stände die Infanterie stellen, welche von der Cavallerie nicht abzusondern, dass keinem Magnaten und Nobili erlaubt gewesen sei, seine Por­talisten zu den Regimentern zu gehen. Unbegreiflich ist, das der Judex Curiae, so Ohergespan des Comitats ist und von dem dieses Schreiben an Hand gelassen worden, auf solche Gedanken fallen möge. Was er in Pressburg vorgestellt und jetzt durch das Comitat beibringen lässt, läuft einander selbst zuwider, denn in Pressburg hat er vor allen Andern erkannt, dass ohne reguläre deutsche Truppen die ungarischen allein keine wichtige Operation auszu­führen im Stande sind und als einem erfahrenen General hat ihm nicht unbekannt sein können, dass, wenn die Truppen errichtet werden, das Commando nach dem Rang des Generals und Officiers gehe. Er weiss, dass die ungarische Infanterie nicht vom Land, sondern aus Eurer Majestät eigenthümlichem contributionali be­zahlt werde, folglich dienen müsse, wo es Euer Majestät Aller­gnädigst befehlen und die Truppen brauchen, er hat seinen Sohn mit den Portalisten des Komorner Comitats zu den Regimentern in Böhmen abgeschickt und ist das Komorner Comitat eines der ersten gewesen. Er hat allzeit versichert, dass der Adel ausser Land gehen werde und dass man ausser dem Königreiche vorrücken müsse, damit der Feind nicht ins Land komme; woran nun also die Ursache, so ihm zur Abänderung seiner Meinung verleitet hat, sein möge, das will man um die Sache auf das Glimpflichste zu nehmen, dahin ausdeuten, dass es geschehe, um hierüber das Commando zu überkommen, inmassen er des Zutrauens ist, dass selber des Aufsehens willen, so er im Land hat, die Nobilität allein abhalten und persuadieren könne, im Land zu bleiben oder ausser solchem zu gehen und weil endlich die Ausrückung der­selben ausser Land Euer Königlichen Majestät wahrer Dienst ist, so ist das Rathsamste von allem dem zu präscindiren, das Schreiben unbeantwortet zu lassen und ihn hieher zu berufen und so noch mündlich zu bedeuten, dass, wenn er das Commando über solche Truppen haben wolle, er auch mit solchen ausser Land operieren müsse.“

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