Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 5. (Neue Folge, 1891)

Hauptmann Alexich: Die freiwilligen Aufgebote aus den Ländern der ungarischen Krone 1741 und 1742. II. Die Pressburger Landtagsbeschlüsse und die allgemeine Insurrection in Ungarn 1741/42 (Schluss)

ihnen nicht Recruten zugetheilt werden; um in Rer Assentierung den Comitaten keinen Anlass zur Verzögerung zu geben, so sollen die Regiments-Inhaber selbst befehligt werden, die fehlende Mann­schaft zu assentieren, die sonach durch die Comitate allzeit revidiert werden könne. Anlangend die Ansichziehung der Gelder für diese neuen Regimenter, so glaubt zwar der General-Kriegs-Commissär, dass er, wenn nur in den Comitaten die Zahlung geleistet wird, hier­unter schon Rath schaffen werde, besser aber wäre gewesen, in der Sache keine Neuerung eingeführt zu haben, da sicherlich es ohne Unordnung nicht ablaufen und in effectu unpracticable sein wird, dass der Gassier seinen Wohnsitz in Pressburg haben und nicht hei den Regimentern sein solle. Die Ordnung wäre grösser, dass wie die übrigen Contrihutionsgelder bei den Districtual- Cassen gesammelt werden, also auch diese allda hätten einfliessen und auf Commissär-Entwürfe an die Regimenter bezahlt werden sollen. Wenn es aber bei dieser Neuerung doch sein Verbleiben habe und alles durch diesen besonderen Cassier eingenommen und ausgegeben werden solle, so wird doch die Practieabilität der Zahlung erfordern, dass in den Comitaten die Districtual-Com- missäre die Gelder einnehmen und an den Cassier übermachen. So viel übrigens die angeführte Beschreibung belangt, so sind beide letztere von der Eigenschaft, dass nähere Nachricht abzuwarten und man nach solchen ein wachsames Auge haben solle. Das Schreiben des Komorner Comitats ist mehr bedenklich und hiebei die Frage, ob man hierüber eine Rückantwort an das Gubernium erlassen solle. AVenn die Umstände nicht so, wie sie sind, beschaffen wären, würde es nicht ausser Acht zu lassen, ja sehr empfindlich geahndet werden müssen, denn die Prin- cipien der Insurrection werden auf eine der könig­lichen Autorität höchst nachtheilige Art vorgestellt, gleich als Euere Majestät die Insurrection nur zum Schutz des Landes, Ihrer geheiligten Person und der Durchlauchtigsten Herrschaft begehrt hätten. Wenn Sie im Königreich sind, um im Königreich zu bleiben, hätten Ihre Majestät versprochen, dass der Adel ausser Land zu gehen nicht schuldig sei, sondern es von seiner Willkür abhänge. AVenn der Adel bei der übrigen Armee und unter anderem

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