Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)

Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli

Tafelgelder1). Letztere waren Beiträge zu den Repräsentationskosten, als Gebühr jedoch nicht an die Person oder Charge, sondern an die thatsächlich bekleidete dienstliche Stellung gebunden. Nur der Feld­marschall hatte unter allen Umständen jährlich 12.000 fl. und wenn er Armee-Commandant war, 18.000 fl. Zuschläge zu diesem Zwecke. Von der übrigen Generalität bezogen nur die Corps-Commandanten Tafelgelder, die für den Feldzeugmeister mit 10.000 fl., für den Feldmarschalllieutenant mit 8000 fl. und für den Generalmajor mit 6000 fl. bemessen waren. Die Nachschübe von Verpflegsgegenständen auf den Kriegs­schauplatz lagen durchwegs in der Hand von Contrahenten und Lieferanten, welche vom Oberst-Kriegs-Commissär die erforderlichen Instradirungen erhielten. Die damit verbundenen vielen Fehler und Mängel des wich­tigen Apparates waren zur Zeit in der kaiserlichen Armee nicht grösser oder geringer, als in allen übrigen europäischen Heeren. Die Complication der vielverzweigten Geschäfte, Mängel in sicherer Verrechnung und Controle, das Fehlen eines geschulten Personals und die üblichen Practiken vieler Lieferanten machen es begreiflich, dass bei einem Verwaltungszweige, bei dem sich so viele Interessen begegneten und kreuzten und bei dem in so hohem Masse niedere Gewinnsucht eine Rolle spielen konnte, der Uebergang zu annähernd befriedigenden und correcten Verhältnissen sich nicht ohne ein Uebergangsstadium von einiger Dauer vollziehen konnte. Obwohl, wie die Vorschrift besagte, beim Proviantwesen »damit redlich und getreu verfahren werde, das Personale aus Militär-Officiers, theils durch Beamte, die zu Kriegszeiten von ihren sonstigen Verrichtungen entbehrlich sind, theils durch solche neue aufzu­nehmende Personen zu bestellen, deren Herkommen, Aufführung und Lebenswandel bekannt ist«, so blieb das Verpflegswesen doch die Achillesferse jeder Armee im Felde. Von allen Kriegsschauplätzen, auf denen Heere kämpften, tönten unablässig die Klagen, dass die Armee kaum die Hälfte von dem erhalte, was ihr gebühre, — und auch im kaiserlichen Heere war diese Klage stereotyp. Wurmser nennt in einem seiner ') Im Frieden hatten nur die Landes-General-Commandirenden Tafelgelder, deren Höhe der Kaiser selbst von Fall zu Fall bestimmte.

Next

/
Thumbnails
Contents