Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)
Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli
74 Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution 1792. konnte, wieso Verluste entstanden und wohin die Leute gekommen seien. Der so pomphafte Aufruf zur Rettung des Vaterlandes reichte also nicht einmal hin, um nur die Verluste zu ersetzen, welche die Armee durch Desertion und Zuchtlosigkeit erlitten hatte. YERPFLEGSWEISE.1) Nach dem seit dem Jahre 1768 von dem Hofkriegsraths. Präsidenten FM. Grafen Lacy eingeführten Verpflegs-System war jedem Officier und den Soldaten aller Grade eine bestimmte Gebühr an Geld sowohl als an Naturalien bestimmt, welche indessen durch verschiedene Zulagen und Gebühren, die aus besonderen Verhältnissen entsprangen, Aenderungen erleiden konnte. Die Regimenter erhielten die Verlagsgelder und hatten darüber jährlich einmal Rechnung zu legen; nur hinsichtlich der Naturalien musste monatlich, beziehungsweise vor jedem Abmärsche Richtigkeit gepflogen werden. Im Kriege leitete ein General als Oberst-Kriegs-Commissär das Verpflegswesen der ganzen Armee; auch wurden bei den unvermeidlichen Durchmärschen der kaiserlichen Truppen durch das römisch-deutsche Reich nach hergebrachtem Gebrauche mit den einzelnen Reichsfürsten besondere Verpflegs vertrage abgeschlossen. Ein besonderes Gepräge trug die Truppenverpflegung in Ungarn und Siebenbürgen. Dort war die Magazins-Verpflegung nur bei den, in den Präsidien garnisonirenden Truppen und eventuell in den Exercirlagern eingeführt; alle auf das flache Land verlegten Regimenter erhielten ihre Bedürfnisse von Seite der Comitate, oder richtiger gesagt, durch die Naturalleistungen des Landmannes, gegen eine bestimmte Vergütung. Diese betrug für eine Fourage-Portion 6, für eine Brodportion 2 kr., ohne Rücksicht auf die Ertragsfähigkeit des Bodens und die Preisverhältnisse der in dieser Hinsicht so sehr verschiedenen Districte des Landes. Da diese Vergütung überdies nicht baar bezahlt, sondern von der Steuerpflicht abgerechnet wurde, so litt das Land hiedurch und in Folge der ') Verordnungen-Extract von 1766 bis 31. December 1780; Betrachtungen über die österreichische Militär-Verfassung 1790. — Militär-wissenschaftliche Mémoires im k. k. Kriegs-Archive.