Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)
Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli
Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution 1792. 53 das Mineur - Corps 7 Compagnien, 9 Sappeur - (Ouvriers -) Compagnien. An Provinzial-Miliz bestanden: 13 Grenadier-Regimenter . mit 2 Bataillonen = 26 Bataillonen 14 sog. Provinzial-Regimenter »2 » =28 » 178 Garnisons-Bataillone . . »1 Bataillon =178 » Zusammen .... 232 Bataillone Der Friedensstand der Infanterie kann etwa mit 115.000 Mann, die Reiterei (ohne die Maréchaussées, die Landgendarmerie) mit 26.000 Mann, die Artillerie mit 6000—7000 Mann, die Provinzial-Miliz mit 76.000 Mann berechnet werden. Die »Milice-Garde-Cötes« bestand aus 165 Compagnien, worunter 26 Dragoner - Compagnien, zusammen rund 45.000 Mann. Die Ergänzung der Linien-Truppen beruhte auf der Werbung, jene der Provincial-Miliz auf der Auslosung. Die Werbung geschah gegen 30 Livres Handgeld auf vier Jahre. Die Recruten sollten eine Grösse von P63 m haben und nicht über 40 Jahre alt sein; in Kriegszeiten restringirte man diese Anforderungen auf P58 m, beziehungsweise ein Maximalalter von 48 Jahren. Sämmtliche Officiers- stellen, mit Ausnahme jener bei der Artillerie, waren gesetzmässig dem Adel Vorbehalten. Der König selbst hatte in dieser Hinsicht nur einen sehr bescheidenen Einfluss; er beschränkte sich zumeist darauf, den Inhabern der Regimenter einige Persönlichkeiten vorzuschlagen, aus denen diese den Obersten des Regiments selbst wählen konnten; die übrigen Officiere ernannte jeder Oberst in seinem Regimente unabhängig. Nur bei Regimentern ohne Inhaber konnte der König die Oberste und die Hälfte der Officiere ernennen. Dass bei solchen Verhältnissen der Stellenkauf in vollster Blüthe stand oder, richtiger gesagt, das ganze System sich hierauf gründete, ist naheliegend; die adelige Abkunft vorausgesetzt, konnte jede Charge, vom Souslieutenant bis einschliesslich jener eines Obersten, gegen Geld, sogar auf Lebenszeit, erworben werden. Auch die Staats-Cassa musste dabei ihre Rechnung finden, im Jahre 1783 sollen die Einkünfte aus dem Stellenverkaufe die Summe von 937,280.000 Livres (1 Liv. = 2 Francs) erreicht haben (?). Durch diesen Handel wurde eine so masslose Vermehrung hoher mili-