Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)

Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli

findlichen Zöglinge gewinnen Zeit, ihre theoretischen und prakti­schen Kenntnisse zu erweitern«. Im Kriege unterschied man nur zwei Linien von Sanitäts- Anstalten. Zunächst hinter der Front der Armee wurden, bei längerem Aufenthalte, in Dörfern oder sonst geeigneten Oertlich- keiten, sogenannte »fliegende Spitäler« errichtet, in welche Leicht­kranke oder -blessirte aufgenommen wurden, für deren Pflege jedes Regiment selbst sorgte. Schwerkranke oder -blessirte fanden dort nur die erste Vorsorge und wurden sodann in die Haupt- Spitäler zurückgeschickt, welche die zweite Linie bildeten. Rückte die Armee vor, so entledigten sich die »fliegenden Spitäler« aller nicht Marsch- oder Kampffähigen durch Uebergabe derselben an das Haupt-Spital und lösten sich sodann auf, bis ein neuer längerer Stillstand ihre Wiederaufstellung möglich machte. Kam die Armee zum Treffen, so etablirten sich unter Ober­leitung von Stabs-Chirurgen sowohl hinter der Mitte, als auch hinter jedem Flügel durch Fahnen gekennzeichnete Verbandplätze, wohin alle Verwundeten gebracht wurden, die nicht bei ihren Regimentern zu bleiben vermochten. Häuften sich die Verwundeten zu sehr, so wurden sie nach im Voraus bestimmten rückwärts ge­legenen Orten gebracht und dort entweder eine neue Ambulanz, oder nach Umständen ein Spital errichtet. Einer solchen Evacua­tion hatten sich zunächst die Chirurgen jener Abtheilungen anzu- schliessen, welche die meisten Verluste erlitten hatten. Der Operationsraum wurde sobald als thunlich evacuirt, indem man sämmtliche Verwundete und Kranke, die nicht etwa in den »fliegenden Spitälern« Aufnahme fanden, in die Haupt-Spitäler, be­ziehungsweise in die Heil-Anstalten der rückwärtigen Provinzen transportirte. Ein eigenes Sanitätsfuhrwerk existirte nicht; für die Fortschaffung der Verwundeten mussten die vom Ober-Kriegs- commissariat requirirten Landesfuhren oder die eben verfügbaren Wagen des Proviantfuhrwesens genügen. Bemerkenswerth ist, dass für kranke oder verwundete Officiere systemmässig gar nicht gesorgt war. Sie fanden weder Aufnahme in den Feld-Spitälern, noch gab es für sie besondere Heil-Anstalten, so dass die Unbemittelten in mancher Hinsicht übler daran waren als der gemeine Soldat. Wer nur immer konnte, suchte daher im Falle von Erkrankung oder Verwundung die entfernteren Gegen-

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