Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)
Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli
44 Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution 1792. Für die Krankenpflege im Frieden etablirte an Orten, wo nicht ohnehin Garnisons-Spitäler bestanden, jedes Regiment oder jede selbstständige Abtheilung ein eigenes Spital unter ärztlicher Leitung des Regiments-Cbirurgus und unter Commando eines Fähnrichs oder eines Hauptmannes, wenn der Krankenstand die Ziffer 100 überstieg. Die Beistellung der Medicamente und des Verbandmateriales, dann der Feld-Apotheken nebst dem erforderlichen Personale, besorgte ein contractlich angestellter Lieferant unter Controle des Feld-Apotheken-Directors. Die Bemühungen, eine gewisse Stabilität in das ärztliche Personal zu bringen, erstreckten sich auch auf das untergeordnete Personale der Spitäler, »Krankenwärter und Spitalknechte«. Die im April 1784 angeordnete Einführung eines ständigen Wärterpersonales aus halbinvaliden Soldaten, statt der bis dahin von den Regimentern beigestellten Wärter, erscheint, obwohl diese Verordnung nur auf stabile Spitäler Bezug hatte, als ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Krankenpflege. Es war nunmehr die Möglichkeit geboten, die Wärter entsprechend zu schulen und einen Stamm von Krankenpflegern heranzubilden, der die Thätigkeit der Aerzte wirksam unterstützen konnte. Im Uebrigen wurde nach und nach nicht nur der Spitalsdienst durch ein besonderes »Horarium« bis in die kleinsten Details nach Stunde und Minute geregelt, sondern auch der ge- sammte Sanitätsdienst reglementarisch geordnet. Die Einrichtung der Sanitäts-Anstalten im Felde war Sache des Proto-Chirurgen, der nach den allgemeinen Weisungen des Hofkriegsrathes den Feld-Sanitätsdienst organisirte. Eigenthümlich ist es, dass die Vermehrung des ärztlichen Personales sowohl für die Truppen, als auch die Spitäler nicht gleich anfangs bis zur Grenze des voraussichtlichen Bedarfes, sondern nur successive durchgeführt werden durfte; »denn,« sagt die Vorschrift, »so wenig sich die Spitäler gleich mit Kranken anfüllen, ebensowenig ist an eine Schlacht zu denken, so lange die Armee nicht im Lager unter Gezeiten steht. Auf diese Art (durch die allmälige Augmentation) leidet der Dienst nicht, das Aerarium wird erleichtert und die in der Schule zu Wien be-