Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)

Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli

Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution 1792. 43 Aus dieser Anstalt, die zugleich Pensionat war, sollten nach dem Plane ihrer Gründung nicht nur die Aerzte für den nächsten Bedarf der Armee, sondern auch ein genügender Nachwuchs her­vorgehen und besondere Begünstigungen zum Besuch der Anstalt aneifern. Gleichzeitig hatte der Kaiser die systematische Organi­sation des gesammten Sanitätsdienstes und die Verfassung einer Dienstpragmatik für das feldärztliche Personale angeordnet, aber die Zeitverhältnisse waren zu ungünstig, um den Ausbau der neuen Institution so durchzuführen, wie er geplant war, wenngleich bei Ausbruch des Krieges 1792 das Feld-Sanitätswesen im kaiserlichen Heere bereits ein wesentlich besseres geworden war, als in den vorhergehenden Kriegen. An der Spitze des gesammten Militär-Sanitätswesens stand der »Proto-Chirurgus«, welcher directe dem Hofkriegsrathe, im Felde aber auch noch dem en chef commandirenden General be­züglich aller Agenden untergeordnet war, die sich auf den Sanitäts­dienst bei der operirenden Armee bezogen. Diesem zunächst kamen jene Stabs-Chirurgen, welche zugleich Professoren der Akademie waren und den Titel »k. k. Rath« führten, dann die Stabs-Chirurgen bei der Armee. In diese Stellen konnten nur graduirte Doctoren mit längerer Dienstzeit und erprobter Erfahrung gelangen. Das übrige ärzt­liche Personale wurde zum Theile jeweilig dem Civilstande ent­nommen: Regiments-Chirurgen (gleichfalls promovirte Doctoren), Ober-Chirurgen (Magister), Bataillons-Chirurgen und Unter-Bataillons- Chirurgen, endlich der Unter-Chirurg, der aber nur zum Mann­schaftsstande zählte und so wie der Soldat überhaupt assentirt, zum Dienst bei den Compagnien bestimmt war. Ausser diesem ärztlichen Personale wurden noch Practikanten und im Kriege in die Feld-Spitäler auch Lehrlinge aufgenommen. Erstere gingen aus Zöglingen der Akademie oder entsprechend gebildeten Civilpersonen hervor und wurden nach erlangter Eignung als Unter-Chirurgen assentirt; letztere sollten sich in den Spitälern die Anfangsgründe der Chirurgie aneignen und konnten zu Prac­tikanten vorrücken. Ausser dem Regiments-Chirurgen hattej edes Regiment im Frieden zwei Ober- und acht Unter-Chirurgen; im Kriege drei Ober- und so viele Unter-Chirurgen, als das Regiment Compagnien zählte.

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