Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)

Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli

38 Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution 1792. Schützes, eine allzu grosse Lücke in der Feuerlinie entstehe. Auf dieser Basis wurden eine Menge von Aufstellungsarten combinirt. Neben den leichten Kalibern der Linien-Geschütze bildete das Reserve-Geschütz die schwere Artillerie. So wie das Linien-Geschütz den einzelnen Bataillonen, war das Reserve-Geschütz den Regimentern und den als selbstständig betrachteten Grenadier-Bataillonen zugewiesen. Je drei Füsilier- und jedes der Grenadier-Bataillone hatten zwei siebenpfündige Haubitzen, zwei sechs- und zwei zwölfpftindige Reserve-Kanonen. Es betrug daher die Dotation eines Regiments an Linien- und Reserve-Geschütz: 26 Geschütze nebstdem dazu gehörigen Fuhrwerke. Das Reserve-Geschütz konnte sowohl für sich allein verwendet, als auch in die Front eingetheilt werden, was dann nach denselben Bestimmungen wie beim Linien-Geschütz geschah. Das Cavallerie-Geschütz, aus sechspfündigen Kanonen und siebenpfündigen Haubitzen, gewöhnlich in dem Verhältnisse von 4 : 2 oder 4 : 4 in Batterien zusammengesetzt, ersetzte in der öster­reichischen Armee die reitende Artillerie anderer Puissancen. Seit seiner Einführung und noch während des ersten Krieges mit Frankreich wurde es als Linien-Geschütz bei der Cavalierie ein­getheilt, was aber seiner eigentlichen Bestimmung keineswegs ent­sprach und zu zweckwidriger Verwendung führte. Es kam oft genug vor, dass dieses Geschütz sogar gegen einzelne Infanteristen oder Reiter gebraucht wurde »und folglich mit den Cavallerie-Kanonen und Haubitzen zu plänkeln, gleichsam Mode geworden war«. Da die Cavallerie-Geschütze im Vereine mit Reiterei zu raschen, grosse Beweglichkeit erfordernden Unternehmungen bestimmt waren, so unterschied sich auch ihre Ausrüstung wesentlich von jener der übrigen Artillerie. Bei der Kanone der Cavallerie-Batterie sassen fünf, bei der Haubitze vier Kanoniere rittlings auf einem zwischen den Laffeten- wänden angebrachten Wurstsitze, unter welchem sich der Kasten für die Handmunition befand; der sechste Kanonier ritt auf einem Vorauspferde, der Bombardier der Haubitze hatte ein eigenes Reitpferd. Ein vierspänniger Requisitenwagen, eine vierspännige Feldschmiede, vier Reservepferde und einige Kanoniere zum Ersatz allfallsiger Verluste vervollständigten die Ausrüstung einer Cavallerie-

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