Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)
Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli
*) FML. Graf Radetzky »Geber den Generalstab«, K. A. ex 1810. Es ist deutlich, dass solche Zustände die Manövrirfähigkeit wenig begünstigten. Die Schwerfälligkeit der Commandoführung wurde erheblich dadurch erhöht, dass, wie erwähnt, die Ordre de bataille nicht auf taktischen, sondern auf Rangsverhältnissen basirte, die mit ängstlicher Genauigkeit berücksichtigt zu werden pflegten. Der commandirende General war vielfach genöthigt, sich bei seinen Dispositionen in das kleinste Detail einzulassen, um die Durchführung seiner Absicht zu sichern. Wie ungelenk aber dadurch die Functionen einer so grossen Maschine, welch’ eine Unmasse von Schreibereien, Ordres und Contre-Ordres oft der geringfügigsten Umstände halber nothwendig wurden und wie leicht dabei ein Fehler trotzdem unterlaufen musste, hegt nahe. Man darf jedoch auch nicht übersehen, dass sowohl die Ordre de bataille, als auch die Mängel der Manövrirfähigkeit und Disposition die natürlichen Consequenzen eines Systems waren, welches seit Friedrich II. eben nun einmal allenthalben als das Ideal der Feldherrnkunst angesehen wurde und dem bisher wenigstens noch nichts Besseres entgegenstand. In der Regel in Unkenntniss von den Absichten des Feldherrn oder unmittelbaren Commandanten gelassen und gewohnt, nur das bestimmt Befohlene zu thun, musste für die einzelnen Truppen-Commandanten jede nicht vorhergesehene Aenderung in den Verhältnissen eine Quelle des peinlichsten Zweifels werden. Die Furcht vor Verantwortung hinderte an selbstständigem Handeln; es ging entweder die günstige Gelegenheit in steten Anfragen verloren oder es geschahen Dinge, die den Absichten und Zielen des Commandirenden in keiner Weise entsprachen. Die Ansichten über den eigentlichen Begriff von Verantwortlichkeit verschoben sich derart, dass man nicht in der bestmöglichen, sondern in der wortgetreuesten Durchführung der Befehle die wirkliche und wahrhafte Pflichterfüllung erblickte, »obwohl im Kriege seltener strafwürdig ist, was gethan, als das, was unterlassen wurde«.1) Dass in der kaiserlichen Armee eine gewisse Vorliebe für Cordons-Aufstellungen vorhanden war, kann nicht befremden, da diese allgemein und überall in Anwendung war und ein Anlass, an