Mittheilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Neue Folge, 1889)
Die Heere des Kaisers und der französischen Revolution im Beginn des Jahres 1792. Als Einleitung zur Schilderung der Kriege Oesterreichs gegen die französische Revolution. Mit Benützung der Vorstudien zu dem in Bearbeitung befindlichen historischen Werke über Erzherzog Carl von Oberstlieutenant M. E. von Angeli
Die Bewegung der Geschütze während des Gefechtes, sowohl nach vor- wie nach rückwärts, geschah durch die Bedienungs-Mannschaft immer gleichzeitig mit der Truppe. Nur auf grössere Entfernungen bediente man sich eines 7 Meter langen Schleppseiles, mit dem das Geschütz mit der Protze verbunden wurde. Die fast gänzlich mangelnde Schulung der Bespannung und das Streben, während des Gefechtes jedes Wenden der Geschütze zu vermeiden, bieten die Begründung dafür. Zum Ziehen der Geschütze war ein entsprechender Theil der Bedienungs-Mannschaft mit Ledergürteln und Zugsträngen versehen, deren eiserne Ringe in die an den Laffeten angebrachten »Avancir-« oder » Retirir-Haken« eingehängt wurden, und auf diese Art konnte das Geschütz vor- oder rückwärts gezogen werden, ohne es zu wenden. Auf verhältnissmässig grössere Distanzen oder bei schwierigem Boden wurde nebst der Bedienungs-Mannschaft auch noch ein Pferd (beim Zwölfpfünder zwei Pferde) der Bespannung mittelst eines eigenen »Schleppgeschirres« an den Stirnriegel oder den Protzstock des Geschützes gespannt, um dasselbe in der gegebenen Richtung bewegen zu helfen. Diese letzte Einrichtung erleichterte allerdings der Mannschaft ihren Dienst bedeutend und vermehrte auch innerhalb bescheidener Grenzen die Manövrirfähigkeit der Linien-Geschütze, hatte aber auch den grossen Nachtheil im Gefolge, dass die Bespannung solchergestalt zersplittert wurde und dann oft, wenn man sie brauchte, nicht verfügbar war. Formirte die Infanterie zur Ver- theidigung gegen Reiterei das Carré, so blieb auch in diesem Falle nicht nur das Linien-, sondern eventuell auch das Reserve-Geschütz in seiner Eintheilung, was mit Rücksicht auf das Einfahren der Geschütze ausserordentlich complicirte Bewegungen veranlasste. Ueberliess es auch die Dienstvorschrift dem Ermessen des Commandanten, grössere Batterien von Linien- und Reserve-Geschütz zu vereinigen, »um einzelne Puncte vorzüglich zu verstärken«, so geschah dies doch nur mit der Begründung, »um durch ein so verstärktes Kreuzfeuer der Vertheidigung mehr Nachdruck zu geben«. Auch bei den Reserve-Geschützen war die Verwendung von Mannschaft bei Ortsveränderungen der Geschütze innerhalb der Gefechtssphäre Regel. Beim Angriffe auf eine vom Feinde besetzte 7