Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

234 L a ii ge r. und bemühung, wie es nach nunmehro hergestellten Friden auf das schleunigste zu beschehen hat, proportionirte Grundstuckh an­gewiesen, abgeraichet werdten; nicht weniger ist ad 10nn,m- mit Bestandt-Verlassung deren Fischwässern, in specie des Hausenfangs zu Orsóvá bereiths gar recht fürgegangen, und solcher umb 4000 fl. auf zwey Jahr lang verarrendiret worden, wornach auch die übrige Fischwässer zu nuzen des aerarii zu bringen, künfftighin aber zu sehen seyn wirdet, wie forderist bey erster wendtermassen dermahlen mit der Ottomanischen Porten geniessenden Friden, und andurch von Orsova bis an den ein- flus der Aluta habenden vollkhommenen Sicherheit dise betrag- nus auf ein höheres quantum gebracht werden möge. Ad. 11. et 12. werdten die Lands Beschwerdten wie auch die Pruckhen und Strassen durch die ohne deine anstellende dis­tricts Verwalter und Provisores am füglichsten respiciret, bis nach denen durch Ihre khays. Mayestät under den 3. dits allergnädigst angefiegten Principiis geneneralibus auf erlieischung deren Umb- ständen das weithere anbefohlen werden wirdet; wohingegen ad 13. wegen Unterlegung deren Posten, so dermahlen durch das Feldpostambt besorget werden, Selbe des weitheren gnädigst entsehlüessen und Ihre allerhöchste resolution denen Herren etc. zu behöriger beobaehtung anfüegen werden. Ad. 14. wollen I. K. Mayestät auch zu mehreren aufnahm des oifterholten Bannats, dessen populirung und lierzueziehung ausswendiger Insassen denen daselbst neu ankommenden und sich mit bis anhero ungebauten Haüsern oder grundstückhen ansezen- den Unterthanen auf dem Land nach deren Herren etc. guettbefund pro diversitate casuum et personarum zwey oder drey Freyjahr dergestalten angedeyen lassen, dass Sye ab onere contribuendi völlig eximiret seyn, dabey jedoch das aerarium die in Camerali- bus eingeführte Gefähle gleichwohlen gemessen solle. Ad. 15. weren auch die Dorfschafften und Unterthanen von denen Provisoribus und Kneesen dahin anzuhalten, das Selbe an türkischen waizen nur so vil, als ihre Haus Notturfft erfordert, das übrige aber an waitzen, khorn, gersten und haaber anbauen, umb dadurch die Miliz und forderist die pferd besser subsistiren und conserviren zu machen, auch die entübrigende Körner zu füeg- licheren auswendigen Verschleiss bringen zu khönnen; neben deme finden I. K. May. ad 16. zu einrichtung des Stattweesens und regulirung der Bürgerschaft zu Temesvár sowohl noting als heylsamb, damit zu deroselben direction ein ordentlicher Statt-Magistrat, nembl. ein Statt - Richter nebst denen erforderlichen Rathsverwandten und Stattschreibern eingeführet werden, welche bestellung die Herren etc. anzuordnen und den Magistrat so wohl als die sam­80

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