Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

Serbien unter der kaiserlichen Regierung- 1717—1739. 219 eben viel darauf an, dass die Hayducken ad nunierum certum reducirt, an die Gränzen gesetzt und von den besten im Land in Besitz genommenen Nabrungsorten hinweggezogen werden, damit sie dadurch mehr Cameraden zu Contribuenten bekommen, auch ihre Mitbauern nicht selbst unter diese Landmiliz (obschon es von dem Militär-Commando verboten) unter der Hand und unter dem Vorwände, dass sie schon dabei gewesen, genommen, und daneben noch, wie es zuweilen geschieht, Vater und Bruder mit der Exemp­tion von allen Gaben protegirt werden. Und in Wahrheit zu sagen, so ist es fast nicht möglich, dass hiesiges Land, aus etwa 4000 Familien bestehend, neben den 13 Compagnien Hayducken, die von 17 Capitäuen commandirt werden, die besten Gründe im Orte bewohnen und dabei noch den Unterthanen, besonders der Capitän zu Passarovic, Theodor Protonavis genannt, der ein rechtes Fla­gellum des Landes ist, sehr grosse Überlast thun, auf kommen könne.« Und in einem Berichte der Centralbeamten an die Hof­kammer vom Jahre 1727 ü heisst es, dass die schönsten Markt­flecken und Dörfer den Hayducken eingeräumt seien, und zwar nicht bloss an der Gränze, sondern selbst im Innern des Landes. Fast die Hälfte desselben sei im Besitze der Hayducken, die contribuirenden Unterthanen aus vielen Dörfern vertrieben worden und noch immer klagten die Hayducken über mangelndes Terrain. Ausserdem nähmen diese alle Frachtfuhren und sonstigen Arbeiten, bei denen etwas zu verdienen ist, für sich in Anspruch und Hessen dem Landbewohner, der die öffentlichen Lasten trug, keinen Ver­dienst zukommen; dazu betrieben die Hayducken einen ausgedehnten Schmuggel. Die zur Regelung dieser Nationalmiliz eingesetzte Commission beendigte ihre Arbeiten im December 1728 und Prinz Carl Ale­xander von Württemberg erstattete am 12. Januar 1729 dem Hof- kriegsrathe hierüber den Schlussbericht.2) Laut desselben waren die Hayducken in 18 Compagnien eingetheilt mit folgendem, für jede Compagnie normirten Stand: 1 Capitän, 1 Hadnak, 1 Haram- bassa, 1 Barjaktar, 1 Strazamister, 5 Corporale und 146 Gemeine v) Reichs-Finanz-Archiv. 21. Juli 1727.-) Neoaecjuistica Nr. 468 (in der Registratur des k. k. Reichs -Kriegs- ministeriums). 65

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