Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

220 Lángéi. zu Fuss nebst 50 Gehilfen, dann 1 Hadnak, 1 Barjaktar, 1 Straüa- mister, 1 Corporal und 46 Gemeine zu Pferd, also für jede Com­pagnie 150 Mann zu Fuss, 50 Mann zu Pferd und 50 Gehilfen, zusammen 250 Mann. Alle 18 Compagnien hatten demnach einen normirten Stand von 4500 Mann. Bei der im Herbste 1728 vor­genommenen Musterung betrug der wirkliche Stand 2390 Mann, es erwies sich demnach ein Abgang von 2110 Mann. Von diesen 18 Compagnien waren 14 längs der türkischen Gränze aufgestellt u. zw. in Cernabara, Berniovar, Zikote oder Novy varos, Belacerkva, Valjevo, Osenica, Bronjary, Cacak, Zverka, Kragujevac, Milanovac, Stalaty, Páráéin und Resava. Die Contingente von Passarovic nebst Ram und Gradiska formirten eine Compagnie, welcher die Be­wachung der dortigen Schanzen, sowie die Niederhaltung des Räuberunwesens übertragen war, während die drei übrigen, aus Grocka, Hassan-Bassa-Palanka und Ravna an der Landstrasse von Belgrad gegen Páráéin vertheilt waren. Insgesammt hatte diese Miliz 10 Schanzen und 70 Tschardaken mit Wachen zu besetzen, täglich von Compagnie zu Compagnie und von Tschardake zu Tschardake längs der Gränze zu patrouilliren, im Lande auf die Räuber zu achten, die grosse Landstrasse von Belgrad nach Páráéin zur Bequemlichkeit der Reisenden sicherzustellen, die Ordonnanzen sowohl nach Belgrad als an die übrigen im König­reiche Serbien, nämlich in Sabac, Semendria, Jagodina und Rudnik angestellten (Jommandanten abzugeben, endlich die Escorten und sonstigen militärischen Dienste zu leisten. In der den Capitänen ertheilten Instruction vom 1. December 1728 wird denselben auf­getragen darauf zu sehen, dass jede Compagnie das ihr zuge­wiesene Terrain wohl bebaue, die guten und fruchtbaren Gründe nicht veröden lasse und keinen Eingriff in die den contribuirenden Unterthanen zugewiesenen Ländereien thue. Auch sollen die Compagnie - Commandanten ihr Augenmerk darauf richten, dass bei den Hayducken successive die türkische Tracht abgeschafft und eine landesübliche, gleichförmige Kleidung eingeführt werde. Die Ergänzung der Compagnien soll nur durch Fremde aus der türkischen Nachbarschaft, keineswegs aber durch kaiserliche Unter­thanen oder Contribuenten geschehen. Die gebahnten Strassen und Wege sollen nicht mit dem Pfluge überfahren, die grossen Landstrassen und Brücken in gutem Stand erhalten, die abseitigen 66

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