Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)
Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739
204 L a n g e r. . 5. Während der ersten drei Jahre der Bezug des Brenn- und Bauholzes unentgeltlich. 6. Die Pfarrer sollen aus dem Zehent ein gewisses Deputat und einige Grundstücke erhalten'). Die Ansiedlung der Juden war nur in beschränktem Masse (18 Familien in Belgrad), gestattet, doch wurde diese Zahl häufig überschritten. Am schnellsten entwickelte sich die »deutsche« Stadt Belgrad; dort gab es bald an 400 haussässige Familien, darunter Handwerker jeder Art. Am 1. Mai 1721 wählte sich die Bürgerschaft einen Bürgermeister und Käthe, deren Wahl auch von der kaiserlichen Administration bestätigt wurde.2) Auf einen Antrag der Administration vom 13. August 1723 und nach eingehenden Berathungen sowohl bei der neoacquistischen Subdelegation als auch bei dem Hofkriegsratlie und der Hofkammer, erfolgte mittels kaiserlichen Erlasses ddto. 18. Februar 17243) die Regulirung der »deutschen Stadt« Belgrad nach folgenden Grundsätzen: 1. In der »deutschen Stadt« Belgrad sei ein Stadtrichter einzusetzen, welcher die competente Inspection über die andern Rathsglieder und ihre Verrichtungen haben, nach der Norma anderer Städte gewählt werden und von den allgemeinen Umlagen befreit sein soll. Hier wird für die Administration noch besonders bemerkt, dass dieselbe in ihren Vorschlägen auf die bürgerlichen Freistädte in Ungarn als Beispiel hinwies; weil aber die ungarischen Stände die Incorporirung der Neoacquistica heftig anstreben, die entgegengesetzten Absichten Sr. Majestät aber bekannt seien, so sei, um den ungarischen Ständen nicht den geringsten Anlass zu geben, künftig in allen neoacqistischen Einrichtungssachen und andern Vorfallenheiten von dem Königreiche Ungarn vollständig zu abstrahiren und letzteres keineswegs als Exempel oder Norm hinzustellen. Es sei jedoch kein Bedenken, das, was sich in Ungarn oder anderswo Gutes und Nachahmenswerthes findet, aufzunehmen, jedoch ohne Angabe, dass es nach dem Beispiele dieses oder jenes Landes geschehe. *) *) Keiclis-Finanz-Archiv; Hofkammei-Erlass rom 30. Juni 1721. ?) H. K. R. Registr. 1736, Juli, Nr. 812. Exp. 3) H. K. R. Registr. 1724, Februar, 239. Reg. und 168. Exp. 50