Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)
Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739
und Kalköfen, Sagemühlen, Beutel- und Papiermühlen, Hausenfang, dann Erbauung ordentlicher Wirthshäuser in Belgrad und bei Hassan-Bassa-Palanka, wo Sauerbrunnen gefunden worden waren, Erbauung einer Schiffbrücke und Herstellung von Ueberfuhren; Wiedereröffnung der alten im Land befindlichen, Eisen, Blei und auch etwas Silber enthaltenden Bergwerke; endlich Reducirung der Hayducken auf eine bestimmte Zahl und Postirung derselben an die Gränze. Insbesondere wäre aber die Ansiedlung deutscher Cölonisten im Belgrader, Grockaer und Paleser District an der Save zu fördern. Was nun die Herbeiziehung fremder Ansiedler betrifft, so traten damals in Serbien dabei ähnliche Uebelstände zu Tage, wie sich bei neuen Colonien aller Völker und Zeiten zeigen. Neben fleissigen und strebsamen Ackerbauern und Handwerkern fanden sich auch manche weniger empfehlenswerthe Elemente ein. Fűiden friedlichen Landmann hatte übrigens das von der türkischen Gränze entferntere und daher für sicherer gehaltene, auch in der Organisation vorauseilende Temeser Banat überhaupt mehr Anziehungskraft als das im Falle eines neuerlichen Türkenkrieges zunächst bedrohte Serbien. Es Hessen sich indessen doch zahreiche Deutsche, namentlich aus der Gegend von Worms, in Belgrad nieder, während ein grosser Tlieil der übrigen Ansiedler aus Veteranen des Heeres Prinz Eugen’s bestand. Die Begünstigungen, welche den fremden Einwanderern zugestanden wurden, bestanden in Folgendem: 1. Einem Reichs-Freipass für ihre Habseligkeiten; 2. Einräumung einiger öder und unbewohnter Dörfer bei Belgrad, und zwar thunlichst solcher, wo sich noch keine Raizen niedergelassen hatten; 3. zu jedem Haus 24 Joch Acker, 6 Tagwerk Wiesen, die nöthige Hutweide und die zum eigenen Bedarfe erforderlichen Weingärten unentgeltlich. 4. Zuerkennung von drei Freijahren für alle aus fremden Ländern und nicht aus den kaiserlichen Erblanden kommenden Einwanderer, so dass dieselben die ersten drei Jahre von aller Contribution und Einquartierung befreit sein, die nächsten drei Jahre nur die Hälfte, nämlich 12 fl., die folgenden drei Jahre 18 fl., dann aber die vollen 24 fl. und die Robot entrichten sollten. 49