Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)
Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739
190 Langer. der üblichen Ordnung nach nicht zu benehmen wäre. Neben deine haben Wir schon hier oben gdst. erwehnet, dass der Statt Belgrad nur in causis civilibus das jus primae instantiae zuegeaignet seye, und thuen mithin die criminalia ebenmässig zu dem Landt-Audi- toriatambt gehören, und zumahlen das Policeyweesen, nemblich die pretia verum, Richtigkeit des Gewichts und Maas, Sauberkeit deren Gassen, visitation deren Camins und Rauchfängen, wie auch in die Feuer- und Gesundheitssachen machende Fürkherungen in allen orthen unter der Obsicht der Landts-Regierung stehet, und dises in einem neu von allerhand Leuthen besezenden orth, wie Belgrad ist, am allermaisten nöthig seyn will, da insonderheit von dessen fürsichtiger Besorgung die Wohlfarth und das Aufnehmen deren Insassen grossen Thaills aghanget, so hat auch alda das erwehnte Polizeyweesen unter Ihro Unserer Administration ohn- mitlbar zu stehen und disemnach von solcher alle Sorg- und Auf- merksambkeit anzuwenden, damit in allen darunter gehörigen Dingen eine gutte Ordnung eingelaithet und handgehabet werde, da benebens kheine andere Insassen als Teutsche und Catholische für Burger anzunehmen die raitzische, griechische und armenische Nation jedoch in dem bereiths Ihro ausgewisenen Orth als eine gleichsamb abgesonderte Communitet ebenmässig zu gedulten, dar- bey jedoch die Maas zu nehmen ist, damit die Catholische und Teutsche Insassen auch ohne Einrechnung der Besazung jedes- mahlen stärcker als die Griechen und Schismatici seyén. Hiernächst werden wir Uns Fjt°. c|r(.a Religiosa et Ecclesiastica in kurzem des mehrern gdst. entschliessen, da Wir mitlerweill denen P. P. Soc. Jesu die Versehung der Pfarr in Belgrad mit Beylegung eines jährlichen Unterhalts provisorio modo und auf unsere weithere Resolution anvertrauet, auch etliche Ordens-Persohnen, benantlichen denen P. P. Franciscanern, Minoriten, Capucinern und Trinitariis gestattet, sich in Belgrad stabiliren zu können. Es ist jedoch von Ihro Unserer Administration beflissentlich zu sorgen, damit die cura ani- marum auf einen gutten Fues gestellet und andurch die Inwohner des Landtes zu einem auferbaulichen und gottgefähligen Wandl, auch in so weith es durch die christliche Lehr und exemplarische Aufführung der Geistlichkeit beschehen kann, zu dem wahren ca- tholischen Glauben gewendet werden mögen, so sich folgbar dahin 36