Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)
Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739
Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717—1739. 181 5*°- Fleisch hacker - Schlachtbäncke, Baader, Saiflen - Sieder, Lederer, Weissgärber, wo es nur möglich, an Orthen, da Wasser vorbey fliesset, zu repartiren und mit ihren Werckstätten zu coarctiren. 6t0- Auf den Kauff des unzeitigen oder sonst ungesunden Obstes genaue Obsicht und derkalben Marckt-Maister oder Aufseher zu halten. 7m0‘ Apotheker-, Barbierer-, Baader- und sonderlich Hebam- men-Ordnung zu errichten oder von anderen wohl regulirten Stätten zu entnehmen und in Observanz zu bringen, auch denen Medicis, Aerzten, Hebammen etc. nicht zu gestatten, dass sie die ihrer Hülff bedürfftige Leute überschäzen, sondern mit massiger Bezahlung sich contentiren ............ 8V0- Proportionate Spitahl- und Krancken-Häuser anzustifften und etwa in Belgrad denen Barmherzigen Brüdern eine in Vorstätten gelegene türckische Moschee anzuweisen, dabey sie ihr Kloster bauen könten. 9"°' Eventualiter oder provisorie gutte Pest - Ordnung zu errichten und in Truck zu publiciren, wie man in allgemai- nen dieser Landen öffters vorfallenden Seuchten sich zu verhalten habe. 10mo- Feür- und Nachtwacht-Ordnung in Stätten, wo Mili- tär-Postirungen, in Stätten aber, wo keine Guarnisonen seynd, auch Tag- und ThürmWächter und Thorhütter zu bestellen, so in allerhand Fällen auf die Ruhe und Sicherheit solcher Stätten Obacht halten, Tumult und Rauffhändel verhüten; so wäre auch Hm°. j-athsamb, bei jeder Statt oder Provisoriat auf ein Gra- narium publicum zu gedenken, auss welchem man ingruente necessitate publica universali, vel quasi etwa bey Missräthigkeiten oder gespörrten Zufuhren das Volck von Hungersnoth retten, auch die Früchte allzeit maximo comodo publici in aequali pretio erhalten kann. 12m°. Polizey-Ordnung wider die Verseliwändereyen auf Hochzeiten, Kindermahlen, Faschings-Festen, Maister-, Gesellenmachen, auch Lehrjungen-Aufdingungen zu errichten. 13°' Bau-Inspection und Ordnungen, dass die Stätte mit hübsch- und regulären, auch bequehmen Wohngebäuen versehen 27