Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

174 Langer. Nächst diesen wären die Praefecturen und die Provisoriaten, wie ordinari Wirthschaffts-Hauptmannschafften oder potius nur Rendtämpter zu consideriren und ihnen die Judicialia auch mit Adjungirung eines Gerichts- oder Ampts-Schreibers anzuvertrauen welcher Ampts-Schreiber nicht nur zu Haltung ordentlicher Urbarien, Grundbücher und Ampts-Protocollen, sondern auch Obsicht und Verraitung (Verrechnung) der Wein- und Getrayd-Zehenten ge­brauchet werden könte; doch solten auch e multifariis rationibus Status die hohe und Haupt-Waldungen unter einem wohl instruirten Wald- und Forst-Ampt zu Landes-Fürstlicher Disposition reserviret und in ordentliche Administration gesezet werden, sonderheitlieh an Orthen, wo zu Eysen-Schmölz und Hämmern, Bergwerek, Glass- hütten, Pottaschen-Brennereyen, Eichel-Mast, Flöss-Niizungen, Bienen-Zeindlung etc. etwa schon Anzeugungen oder doch die gutte Gelegenheit abzusehen; so wären auch die Mühl-Stätte mit ihren Zinsen, item künfftig etwa errichtende Schankhäuser, Fleischbänck und andere Dorff-Handtwercks-Maisterschafften, Gewörb-Steuren oder Zinssen besonders ad Camerale zu reserviren, wornächst dan also die primaria agenda politico-cameralia hieran bewendeten: lm°. Die ordentliche Beaugenschein-, Mappir- und Austliail- auch topographische Beschreibung deren Provisoriaten, Stätten, Märckten, Dörffer und reservirten Wälder, auch Heer-, Marche- und Landt-Strassen, nach der Nothdurfft, so die Postirungen zum Gränz- und Lands-Defensions-Weessen erfordert, folgsamblich nach vollendeter genauen Unterforschung mit dem Militar-Commando zu verabreden und reguliren kommen wird. 2do- Jedes Dorff in 4erley Sorten deren Inwohner, als ganzen und halben Bauren, Gärtner oder Viertier, und Angerhäussler zu bringen und die Bau-Gründe, Aecker, Weinberge, Wiesen etc. respve aequaliter denen Dorff-Inwohnern oder Colonien zuzutheilen und versichern, dass die zu Feld- und Garten-Bau angestandenen Colonien keine andere Gewörb oder professiones darneben treiben sollen, .welche den Praetext zu Exemptions-Praetensionen geben kirnten, alss zum exempl Hayducken und Raizen, so zugleich Soldaten seyn wollen, welches teste notorietate die wirtschafftliche Ordnung und gutte Landesverfassung höchst schädlich turbiret. 3°' Zu bürgerlichen Schossgründen bey Stätten und Märckten, ausser zu Obst- und Kräuter-Gärten, wenig oder gar nichts von 20

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