Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (Neue Folge, 1889)

Official Langer: Serbien unter der kaiserlichen Regierung 1717-1739

168 Langer. graeci in Häuptern und Subalternen ex oblationibus dieser Glaubens­genossen der gar reichliche Unterhalt sich leichtlich in Ausfund stellen, diese grosse kays. Gnade aber des freyen unbeschränkten exercitii religionis in Kirchen und Schulen, auch etwa bey jeder Kirchen Concedirung nur einer Klocken dieses Volck aus denen türkischen territoriis am maisten herbey locken und in der Devo­tion erhalten, auch sensim ad unionem cum religione catholica bewegen würde, mithin also der dissidirenden griechischen Religion ein zwar freyes, jedoch sowohl auf dem Land, als in Stätten sine promiscua habitatione, wie auch in gewissen Dörffern, Districten oder respve Gassen und Vorstätten limitirtes exercitium religionis zu gestatten, auch ihnen wider angewöhnte excessus jurium, ut vocant, stolae, eine höchst nöthige Universal-Ordnung vorzuschreiben. Dass solchemnach, weilen der Banatus Temesiensis zur Csanadischen Diöces gehörig seyn solle, Ihre kays. Mayt. pro religione dominante catholica et graeca allerdings nur den einzigen (wie rathsam scheinet) von Semendria nach Belgrad translocirenden Bischoff sambt der ibidem mit der Pfarr und etwa 4 Canonicis, auch so vielen Capellanen dotirendes Capitulum collegiatum zu sorgen hätten, jedoch in alleweeg mit dieser nöthigen Praecautel, dass bei Ein- und Austhailung deren Pfarren so wohl, als Concedirung deren Kloster-Stiftungen sie die Maass nehmen und versichern zu lassen allergnädigst geruhen möchten, womit die ohnedies sowohl in numero noch gar schwach als Nahrungsmittellose Landes-Inwohner nicht excessivo numero eléri curati obruiret oder beschwähret, sondern mit solcher Geistlichkeit consoliret werden sollte, welche pro cura animarum ohnentbehrlich; und für diesen Clerum curatum könnten zur Dotirung die tertialitates decimarum penes jura sto- larum gar wohl zulänglich seyn, oder auch secundum circumstantias, so in loco zu examiniren, noch wohl andere, dem aerario Principis weniger beschwälirliche Mittel und fundi zu deren Unterhalt bewirket werden. Anraichend aber die acatholische, lutherische und calvinische Handelsleute der betitelten Orientalischen-Com- pagnie, denenselben wäre nur ein limitirtes exercitium religionis bey ihren Privatwohnungen oder in den nach der Hand erbauenden, so nennenden Pack- oder Niederlags-Höfen per modum transitus, mit einem eigenen Orth zum Freythoff oder Gottesacker, wie denen Niederlägern hier zu Wienn, zu gestatten. 14

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