Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 2. (Neue Folge, 1888)

Hauptmann Machalicky: Der Feldzug gegen die neapolitanische Revolution 1821

Der Feldzug gegen die neapolitanische Revolution 1821. 7 Schon am nächsten Morgen verlautbarte eine Affiehe1) die Zustimmung des Königs zur verlangten Constitution und den Befehl zur Rückkehr der Truppen; eine andere verkündete die Berufung des Kronprinzen zum Reichs-Vicariat. Tags darauf, am 7. Juli, erfolgte auch schon die Verkündigung der Annahme der spanischen Cortes- Verfassung durch den Kronprinzen, ein Wechsel des Ministeriums, sowie die Notification dieser Veränderungen an die europäischen Höfe durch den neuen Minister des Aeussern, Herzog von Campochiaro.* 2 3) J etzt wäre es amVolke gewesen, sich über die so glücklich errungene spani­sche Constitution einer ungetrübten Freude hinzugeben; unglücklicher­weise kannte in ganz Neapel fast Niemand den Inhalt derselben und es war davon nicht einmal eine Uebersetzung vorhanden. Man erfuhr erst am elften Tage der neuen Aera, dass ein in Neapel angekommener englischer Reisender zufällig eine Copie dieses kost­baren Documents besitze.3) Auch die Carbonari hatten nicht dafür vorgesorgt, einen solchen Constitutions-Entwurf unter das Volk zu bringen. Für den Bund handelte es sich ja nur darum, die Autorität des Königthums so gründlich als möglich zu zerstören und die eigene Willkür an Stelle der legitimen Gewalten zu setzen. Die kindliche Freude des Volkes an den eingebildeten Freiheiten, welche man ihm versprach, konnte seine Aufmerksamkeit von dem ’) K. A. 1820, VII. ad 33. — In Maueranschlägen und Proclamationen leistete man damals in Neapel überhaupt viel. 2) Sowohl aus diesem, noch mehr aber aus den vorhergehenden Circularen des früheren Ministers, Marquis Circello, konnten die Höfe die dem Könige an- gethane Gewalt herauslesen, wenn ihnen nicht schon des Königs Charakter und Anteeedentien genügende Aufklärung gegeben hätten. Oesterreich gegenüber hatte ja ohnehin der König in einem geheimen Vertrag vom 12. Juni 1815 (Wortlaut in: Pepe, General, Relation des événements politiques et militaires, qui ont eu lieu ;'i Naples en 1820 et 1821, Paris 1822; pag. 152, enthalten) versprochen, in seinem Reiche keine Aenderungen zuzulassen, die nicht mit der bisherigen monar­chischen Verfassung und den vom Kaiser für dessen eigene italienische Besitzungen angewendeten Grundsätzen im Einklänge wären. Anerkannt wurden die neuen Zu­stände nur durch die Schweiz, Schweden, Niederlande und Spanien. Selbst die eigenen neapolitanischen Gesandten in Wien, Paris und St. Petersburg refusirten den ihnen aufgetragenen Eid auf die neue Verfassung. (Colletta, General, Histoire du royaume de Naples depuis Charles VII. jusqu’ü Ferdinand IV. Paris 1835, IV. pag. 175, 176 und 235. s) Leon de Hervey-Saint-Denys, Histoire de la revolution dans les Deux Siciles depuis 1793. Paris 1856, pag. 273.

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