Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (Neue Folge, 1887)
Hauptmann R. Gerba: Zur Geschichte der Ereignisse in Bosnien und Montenegro 1853
86 Cíerba. Verhaftungen angesehener Handelsleute, Geistlicher etc. wurden vorgenommen und diese nach Sarajevo abgeführt. Eine allgemeine Entwaffnung der Bevölkerung sollte erfolgen, allein nur jene der Christen ward mit Strenge durchgeführt, die der Mohammedaner dagegen sehr bald eingestellt.1) Der Handel mit Waffen wurde indessen untersagt und das Waffentragen hei dreijähriger Zwangsarbeit verboten. Auch in der Hercegovina sollten die in Bosnien ausgeführten Massregeln in Anwendung gebracht werden; die Christen verweigerten jedoch die Waffenabgabe. In Folge dessen wurden im März 1852 6000 Mann mit acht Kanonen unter Iskender Bey (der Renegat Graf Ilinsky) dahin entsendet.2) Die Gährung und Bewegung war damit auch im Osten der österreichischen Grenze unmittelbar nahe gerückt und die Besorg- niss des Landes-Präsidiums-Verwesers in Dalmatien, Baron Ghe- taldi, dass die an Dalmatien und Montenegro angrenzenden Bezirke, namentlich der von Grahovo, wo man sich besonders widersetzlich gegen die türkische Regien mg zeigte, der Schauplatz ernster Vorgänge werden würden, sehr gerechtfertigt. Baron Ghetaldi wies auf die Nothwendigkeit hin, die Ueber- wachung und Sicherung der Grenze des Kreises Cattaro den kaiser* liehen Truppen zu übertragen und zu diesem Zwecke dieselben dort zu vermehren, namentlich an dem Eingänge der Bucht von Cattaro einige Kriegsfahrzeuge aufzustellen.3) Dieser Antrag erschien um so dringender, als unter den von den Türken militärisch zu besetzenden Districten in der Hercegovina auch die Sutorina genannt wurde und sonach eine Verletzung der Rechtsansprüche Oesterreichs über die Bocche dieser Landzunge zu besorgen war. Der k. k. Minister des Aeussern Graf Buol hob die Xoth- wendigkeit der wirksamen Ueberwachung der Landzungen von Kiek und Sutorina und der strengen Aufrechthaltung des dortigen status quo hervor, ebenso dass jede Verletzung desselben um jeden Preis und nötigenfalls mit Waffengewalt zurückzuweisen sei, weil hierin das einzige Mittel liege, den vielfältigen, höchst gefährlichen ') K. A. 1852, Fase. 2, Nr. 2. 2) K. A. 1852, Fase. 3, Nr. 3. 3) K. A. 1852, Fase. 4, Nr. 1.