Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1885)
Hauptmann Duncker: Die Invasion Schlesiens durch die königlich preussischen Truppen im Monate December 1740
50 Die Invasion Schlesiens durch die k. preuss. Tnippen im Monate December 1740. 4. unci 7. Januarii 1741 in’s Hauptquartier Herrndorf vor Glogau bei schwerer Verantwortung geliefert werden sollten Die Steuerämter, welche in der bisher durch den Einmarsch erreichten Machtsphäre der königlich preussischen Truppen lagen, erhielten seitens des königlich preussischen General-Feld-Kriegscom- missariates am 23. December den nachfolgenden Erlass aus dem Hauptquartier zu Herrndorf bei Gr.-Glogau: „Demnach S. kgl. M. in Preussen noting gefunden, einige dero Truppen in Schlesien marschiren zu lassen, auch damit ziemlich avan- ciret, zu dero Unterhalt aber, und denen sonst Vorfallenden Ausgaben erfordert werden, als wird Hamens Iliro Maj. dem Ober-Steuer- Einnehmer Schweinitz und Jauerischen Fürstenthums aufgegeben, und befohlen von allen denjenigen publiquen Geldern, welche zu dieses Kreises Einnahm gehören oder sonst berechnet werden sollen, sie mögen Namen haben, wie sie wollen vom 1. Jan. 1741 an Niemanden ohne alle Ausnahm, es sei unter was Vorwand es wolle, das Allergeringste auszuzahlen, sondern bis auf S. kgl. M. od. dero Feld-Commissariat weitere Disposition u. ihnen zukommenden ferneren Ordre alles gehörig in Einnahme zu verschreiben, getreulich zu verwahren und an sich zu behalten, über dieses alles aber den 27. d. Mts. um 9 Uhr sich all- hier bei Sr. kgl. Maj. Feld-Commissariat zu stellen a) und eine exakte Designation aller im Schweinitz’scken und Jauerischen Kreisen bele- genen Städte, Dörfer und Flecken mitzubringen.“ Im Weigerungsfälle wären die Steuergelder doppelt zu ersetzen, hiezu würde der Einnehmer nicht nur mit Mil. Execution angehalten, „sondern auch über- dem noch an seiner Person, allen den seinigen und derer Hab und Gut aufs äusserste geahnet werden solle, dahingegen wenn erwähnter Ob. St. Einnehmer Sr. königl. M. Willen und Befehl über all nachleben wird, derselbe für sich, die Seinigen und sein Vermögen S. k. M. 1 2 1) Kriegs-Archiv; Österreichischer Erbfolgekrieg 1740; XII, 6 g. Der mit diesen Nachrichten eingegangene Brief fügt hinzu: „Ob es nun gleich an unserer Grentze, wo die Preuss. milice durchpassiret, recht erbärmlich aussieliet, und der Landmann mit einmahl ruiniret worden, mithin diese anverlangte Fourage unmöglich aufbringen kann; so werden die Landes Aeltesten, wenn sie sich nicht in das grösste Unglück stürzen wollen, dennoch einer den anderen secundiren und hiezu Rath schaffen müssen. Den ersten Christfeiertag soll der Anfang mit Emportirung Glogaus gemacht werden, es wird aber, weil es in der Festung schlecht bestellt, solche Belagerung wohl über acht Tage nicht dauern können.“ 2) In Herrndorf wurde am 27. December in Gegenwart des preussischen General-Feld-Kriegscommissariats, und zwar der geheimen Rätlie Müuchow und Reichard und eines grossen Tlieiles der Stände aus den Fürstenthümern Glogau, Jauer, Liegnitz, Wohlau, Sagan ein Protokoll aufgenommen, und zwar über die Art der Verpflegung der bei Glogau bleibenden Truppen, dann über die Regelung der gesammten Verpflegung der Armee, des Hauptquartiers und des Generalstabs, der Bequartierung und Verpflegung während des Marsches, welche durch begleitende Marsch-Commissäre geordnet werden sollte. K. k. Hofkammer-Archiv; Gruppe Böhmen 1741. Bericht der königl. schlesischen Kammer an die Hofkammer vom 31. December 1740, 7B. Januári 1741.