Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1885)

Hauptmann Gömöry von Gömör: Türkennoth und das Grenzwesen in Ungarn und Coratien während sieben Friedensjahren

170 Türkennoth und das Grenzwesen in Ungarn und Croatien Steier, Kärnten, Krain und der Grafschaft Görz und ist das sogenannto „Brücker Libell“ als das Resultat ihrer Berathungen anzusehen *). Endlich wurde in diesem Jahre der neue Organisations-Plan für die oroatisch-windischen Marken vom ungarischen Landtage nach vielen Debatten angenommen. Unter den verschiedenen kleineren Kämpfen, die stattfanden, ist der Unfall am 14. Mai erwähnenswerth. Türkische Horden unter­nahmen von Bosnien aus auf Sziszek und Topusko einen erfolglosen Angriff. Während dieser Zeit entsendete Freiherr von Khevenhüller den Obristlieutenant Fernberger nach Bihac (dort befanden sich Max von Lamberg und der Reiter-Hauptmann Michael Nardini), um diesen Waffenplatz zu verproviantiren, mit dem Aufträge, nach Erfüllung der Mission wieder zurückzukehren. Allein Fernberger wurde am 21. unweit Dresnik von 500 Türken überfallen und musste mit einem Verluste von 900 Todten und Gefangenen unverrichteter Dinge den Rückweg antreten. Da der Erzherzog Karl besonderes Gewicht auf den Verlust von Dresnik legte, so wollte der Kaiser nur gestatten, „durch Eroberung irgend eines anderen türkischen Schlosses Entschädigung zu suchen.“ Nichtsdestoweniger beschloss der Erzherzog eine ausgiebigere Züchtigung des Feindes. Er war ja Zeuge des namenlosen Jammers, den die Barbaren ununterbrochen über die armen Grenzdistricte brachten. An der bosnischen Grenze wurden 10.000 Mann unter Georg Freiherr von Khevenhüller zusammengezogen, welche am 4. September bei Altin (Zetin, Sluiner Bezirk) eintrafen. Leider mangelte es auch hier an ausreichenden Verpflegs-Vorkehrungen und Khevenhüller’s Corps erlitt durch Hunger und Krankheiten solche Verluste, dass der Kampf nicht gewagt werden konnte und der Rückzug unausweichlich wurde. 4 4) Dasselbe gipfelt in nachfolgenden Bestimmungen: 1. Beschreibung der waffenfähigen Mannschaft der Landleute, Pfandschaften, Städte und Märkte. 2. Muste­rung derselben, worauf der dreißigste- Mann ausgehoben, unter die Hauptleute und Fähnlein eingetlieilt und hievon der vierte Tbeil wohlbcwaffnet drei Monate lang mit Ablösung an den Grenzen zur Dienstleistung zu verwenden war. 3. Bestimmung des Soldes. 4. Formirung einer Reserve durch die Aushebung des zehnten Mannes. 5. Verwendung der übrigen Mannschaften des streitbaren Standes. 6 Befestigung, Dotirung der Waffenplätze. 7. Stellung der gerüsten „Güllt“-Pferde, deren Ein- theilung, Unterhalt, Verwendung. 8. Anordnungen, um sich von der Anwesenheit des dienstbaren Standes an den Grenzen Gewissheit zu verschaffen. 9. Bestimmungen in Betreff des persönlichen Zuzuges der Landleute, Prälaten und Bischöfe, 10. Wechsel­seitige Hilfeleistungen, falls ein oder das andere Land angegriffen würde. 11. Ein­richtungen bezüglich der Alarmirungen (Kreidefeuer). Kriegs-Archiv 1578; Fase. II, Fase. XIII, 2. Auch erschien in diesem Jahre unter vielen anderen Instructionen für die verschiedenen Commissarien die Belehrung, „wie es bezüglich der Übung und Ab­richtung mit grossen und kleinen Geschütz nebst dem Freischiessen des gemeinen Mannes in den ungarischen Grenzfestungs-Besatzungeu zu halten sei.“ Bestallungen, Index 1. Band; w. M., 23. Abtli. 90.

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