Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1885)
Hauptmann Gömöry von Gömör: Türkennoth und das Grenzwesen in Ungarn und Coratien während sieben Friedensjahren
während sieben „Friedensjahren“ von 1575 bis 1582. 169 Vital Kuczkovsky, der es vertheidigte, gerieth mit einigen seiner Leute in Gefangenschaft.“ „Am 13. wurde von den Türken Ostrochacz (auch Ostrovac) gewaltsam eingenommen und Izacic erstürmt.“ Der Monat December verlief ruhig, es wird blos „unterm 3. die Abführung von Ortsangehörigen aus Ledenice im Oguliner Bezirke, und am 20. der Verlust des wichtigen Schlosses Zrin erwähnt, der durch List, nach Ubermannung der geringen Besatzung unter Hauptmann Michael Nardini, herbeigeführt wurde. Das Jahr 1578. Wesentlich anders gestalteten sich in diesem Jahre die Ereignisse. Obschon auch in der ersten Hälfte die Einfälle der Türken fortdauerten, konnte dennoch nichts die Friedensliebe des Kaisers erschüttern. Erzherzog Karl *) drängte dagegen offen zum Kriege gegen die Pforte, da er überzeugt war, dass das passive Verhalten immer schrecklichere Folgen für das Gesammtreich nach sich ziehen müsse. Rudolf II. hielt aber treu an den eingegangenen Verpflichtungen. Alles sollte vermieden werden, was einen Friedensbruch herbeiführen konnte. Zum Schutze der innerösterreichischen Lande erfolgte die Befestigung von Radkersburg, Fürstenfeld u. s. w. Auch hatte der Hofkriegsrath in Graz beschlossen, das unterhalb Radkersburg gelegene, dem Balthasar Stubenberg gehörige Schloss Klech besetzen und die Raab- und Mur-Pässe verhauen und durch Aufgebote vertheidigen zu lassen. Die Verordneten, nach Bruck an der Mur berufen, beschäftigten sich eingehend mit der Frage der Vertheidigung der drei Provinzen * * * * * * 7 * 9 *) Von Seite des Kaisers war in Ungarn Erzherzog Ernst mit dem Titel eines General-Obristen bekleidet worden und Erherzog Karl, als Commandant von Croatien, erhielt die erneuerte Bestätigung seiner Vollmacht. Diese Ernennungen wurden alljährlich neu publicirt. Dem Erzherzog Ernst wurde hiebei bewilligt: 1. Sich des Titels „General-Obrister“ nach Willkür zu bedienen. 2. Einen Eeldmarscliall zu unterhalten und sich um solchen zu bewerben. 3. Die Aufnahme und Entlassung der Obristen, Haupt- und Befehlsleute mit nachträglicher Genehmigung des Kaisers zu veranlassen. Indessen behielt sich Se. Majestät 4. vor, die Resultate der weiteren Verhandlungen wegen Aufgebot und Zuzug der Provinzen dem Erzherzog bekannt zu geben. 5. Wurden die mit jährlicher Bestallung oder Wartgeldern aufzunehmenden Obriste, Rittmeister ebenfalls dem Erzherzog zugewiesen. 6. Machte sich Se. Majestät erbötig, die in der Instruction vorkommenden Mängel etc. aufzuklären und zu beheben. 7. Wurden die Reichspfennigmeister und die Contributions-Einnehmer in den Erbländern zur Abfuhr der von den bewilligten Reichs- und anderen Geldliilfen für das Grenzwesen bestimmten Summen angewiesen. Dagegen aber sollen beide Erzherzoge hievon das Präsent für die Pforte, ihr eigenes Deputat, dann die Artillerie- und Bau-Auslagen bestreiten. 8. Bewilligten Se. Majestät, dass die Kaschauer und Pressburger Kammern, soweit es das Grenz-Übereinkonnnen betrifft, dein Erzherzoge untergeordnet werden. 9. Will man bedacht sein, die ausständigen Zahlungen an das Kriegsvolk zu leisten und einen Betrag anticipando verabfolgen, worüber jedoch noch deliberirt und Entschluss gefasst werden wird. 10. Gewärtigt man einen Vorschlag über den zu bewilligenden Etat Ihrer Durchlaucht. Kriegs-Archiv 1578; Fase. I, 2 und Fase. IT, 8.