Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1883)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreichs Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreiches gegen die französische Revolution

96 Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. wünschte sich nichts Besseres, als Österreich zur Rückerstattung des usurpirten Ländergebietes zu vermögen. Diesen wichtigen politi­schen Gegenstand behielt er stets im Auge, denn würde ein solcher Gewaltact nachgesehen worden sein, so hätten sich die Österreicher eine despotische Autorität im Reiche angemasst, deren verderbliche Wirkung man früher oder später empfunden hätte. Obgleich die Wieder­herstellung Bayerns in dem Umfange nicht gelungen sei, als es zu wünschen wäre, so sei doch das erste Project beleidigter Ambition des Kaisers demaskirt und der grosse Vorth eil gewonnen, dass man Preussen im Reiche als ein nützliches Gegengewicht des österreichischen Despotismus ansehen werde (4. März). — Preussen müsse auf eine Entschädigung für Sachsen bestehen, denn ohne diese würde sich in der Zukunft Niemand mit demselben allűrén wollen. Der König bestehe daher unbeugsam auf diesem Punkt, Sachsen müsse entschädigt oder der Krieg fortgesetzt werden. Dies seien sacramentale Worte der Unter­handlungen. Nach allen Nachrichten und soweit der König in das Treiben der Österreicher einzudringen vermöge, sei mit einiger Gewiss­heit zu folgern, dass sie den Krieg fortführen wollen (28. März). — Der Friede sei endlich so gut als geschlossen, aber weder ein Schein­friede, noch ein durch Aufopferung preussischer Bundesgenossen er­kaufter Friede, sondern ein solcher, welcher der Ehre und Würde Preussens angemessen sei. Der Kurfürst von Sachsen werde vier Millionen in Silber bekommen, der Herzog von Zweibrücken werde seine Entschädigung erhalten und Bayern verbleibe in der Zukunft intact gegen die Anschläge Österreichs zu dessen Zerstücklung (13. April).“ — Schon an diesem Tage hatte Friedrich II. den Abschluss des Friedens für gesichert gehalten, weil er seinen Zweck erreicht und daher aufgehört hatte, dem Zustandekommen desselben ferner hinderlich zu sein. In der That überreichte Fürst Kaunitz am 6. Mai die Friedens­instrumente als Endergebniss der Unterhandhingen zur Unterzeichnung. ,,Placet,“ schrieb die Kaiserin Maria Theresia an den Rand des Ver­trages. „Obzwar dies Werk nicht das glorioseste seiner Werke ist, so ist es gewiss das penibelste und nützlichste vor der Monarchie und vor mich, die er jemals unter so viel grossen, die seiner Einsicht und Attachement zu danken habe, und die meine Erkenntlichkeit und Freundschaft ihm, so lange lebe, versichert *).“ Da sich unter den Diplomaten ein Streit über die Formeln der Unterschriften ergab, so wurde der Friedensvertrag erst am 13. Mai, dem Geburtstage Maria Theresia’s unterschrieben. Der Tractat umfasst sieben Verträge, deren wesentlichste Artikel wie folgt lauten: Artikel in. Die vertragschliessenden Tlieile werden unmittelbar und innerhalb 16 Tagen nach der Unterzeichnung des Friedens-Tractates *) Beer: „Die Sendung Thugut’s“ etc.

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