Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1883)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreichs Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreiches gegen die französische Revolution

iro Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. leumdungen, die grossen Politiker unter den kleinen Fürsten, obgleich sie abgedroschen und aller Wahrheit haar seien, im hohen Grade beschäftigen. „Die wankende Gesundheit Friedrich II. scheine besser zu werden und man sollte glauben, dass der Tod, welcher im gewöhn­lichen Leben mit allen lebenden Wesen so wenig Umstände mache, diesen Heros des Jahrhunderts achte und sich fürchte, an ihm zu rühren. Er — der Kaiser — wünsche dem König ein langes Leben, ihm und besonders seinem Nachfolger aber weniger Erbitterung und geringeres Misstrauen in Betreff seiner Person; dies würde zum Wohl der gegenseitigen Unterthanen und zum ruhigen Leben der ganzen Welt beitragen.“ So äusserte der Fürstenbund, des erbitterten Noten- und Brief­wechsels ungeachtet, bei allen Anstrengungen doch keinen Einfluss und ging mit seinem Stifter 17. August 1786 zu Grabe. Friedrich II. Zeit war, als er zu diesem Mittel griff, abgelaufen, und jener Bund, die krampfhafte Bewegung eines mit der Agonie ringenden Greises, trug kein Leben, keine Dauer in sich. VIII. ßevolutionskrieg in Holland (1785 bis 1787). Inzwischen war, nach Beendigung des amerikanischen Krieges, in Holland ein Streit zwischen der republikanischen und monarchischen Partei ausgebrochen, in welchen Preussen sich einmischte, um schliess­lich das Land mit Krieg zu überziehen und militärisch zu besetzen. Die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, in Folge der welterschütternden Ereignisse der spanischen und österreichischen Successionskriege erweiterten Machtbefugnisse des Erbstatthalters in Holland, wurden von den Anhängern der republikanischen Staatsver­fassung mit Eifersucht betrachtet; ihnen war es darum zu thun, die Rechte des Statthalters einzuschränken und mit Kautelen zu umgeben. Dagegen war der Statthalter bestrebt, die bereits bestehenden Rechte nicht allein aufrecht zu erhalten, sondern denselben noch neue hin­zuzufügen. Aus diesem Widerstreit der Meinungen, Interessen und Absichten waren zwei Parteien entstanden: die republikanische und die oranische, die sich im Besitze der Macht ablösten. Nach dem Tode des Prinzen Wilhelm IV. von Nassau-Oranien — 1751 — war ihm als Erbstatthalter, General - Capitän und Ober- Admiral ^ier vereinigten Niederlande sein 1748 geborener Sohn, Prinz Wilhelm V. gefolgt. Während dessen Minderjährigkeit führten die Generalstaaten die Vormundschaft und sein Verwandter, der Herzog Ludwig von Braunschweig, stand ihm als General-Capitän und Ober- Commandant der Landarmee zur Seite. Mit dem Antritt des 16. Jahres, nahm Px’inz Wilhelm V. 1763 in der Versammlung der Generalstaaten Sitz und nach Beendigung des 18. Jahres, am 8. März 1766 und

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