Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1883)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreichs Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreiches gegen die französische Revolution

166 Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. der Sorgfalt für die Aufrechthaitang der Reichsverfassung zu geben, den der Kaiser nur zu gehen vermöge1' etc. Am 3. Juni folgte Russland dem Beispiele Österreichs, durch Erlassung folgenden Circular-Schreibens an seine Gesandten im Reiche: „Die Kaiserin gehe das Befremden darüber kund, dass ihr eine Unter­stützung von Absichten des Wiener Hofes unterschoben werde, die mit dem Teschner Frieden in Widerspruch stünden und für die Ver­fassung des Reiches eine Gefahr seien. Hievon weit entfernt, betrachte sie vielmehr den Teschner Frieden als ein so wesentliches Grund­gesetz des deutschen Reiches, wie den Westphälischen und sei fest entschlossen, Kraft ihrer übernommenen Garantie, alle Bedingungen desselben unwandelbar aufrecht zu erhalten; sie habe aber nicht ge­glaubt, dass es diesem Frieden entgegen sein könne, wenn sie, nach dem Wunsche ihres kaiserlichen Bundesgenossen, dem Herzoge von Zweibrücken einen ganz freiwilligen Tausch habe empfehlen lassen. Dies habe dem Teschner Frieden umso gewisser nicht entgegen sein können, indem schon früher im Rastadt-Baden’schen Frieden von 1714 dem Hause Bayern ausdrücklich freigestellt wurde, dergleichen Tausch seiner Lande einzugehen. Die Weigerung des Herzogs von Zwei­brücken aber reiche nicht hin, den jetzt gemachten Tauschvertrag ganz fallen zu lassen. Die Stände des Reiches haben daher weder Grund noch Ursache, sich deshalb weiter zu beunruhigen, noch gegen den deutschen Kaiser mit Misstrauen sich einnehmen zu lassen“ etc. An dieses, im gegenseitigen Einverständnisse erlassene Umlauf­schreiben des russischen Hofes anknüpfend, liess Fürst Kaunitz am 23. Juni 1785 eine dritte Circular-Depesche ergehen, in welcher des Tauschantrages ausdrücklich Erwähnung geschieht, die Richtigkeit dessen, was darüber die russische Erklärung enthält, bestätigt und zu­gleich bemerkt wird, wie sehr ein solcher freundschaftlicher, aus freiem Willen hervorgegangener Austauschvorschlag von einer gewaltthätigen, reichsverfassungswidrigen Handlung entfernt sei. Alles, was hierüber veröffentlicht worden, wird nochmals für grundlose Verleumdung er­klärt und die österreichischen Repräsentanten an den deutschen Höfen werden wiederholt angewiesen, allerorten zu versichern, dass der Kaiser die ihm unterschobenen Absichten niemals im Sinne gehabt habe und sich erböte, mit allen Reichsständen, die deshalb einige Besorgnisse hegten, über den ohnehin bestehenden gesetzmässigen Ver­band, eine noch engere Vereinigung einzugehen. Je energischer die beiden Höfe von Wien und Petersburg den gegen die kaiserliche Macht gerichteten Associationsplan bekämpften, desto, mehr beschleunigte Preussen das Zustandekommen des Vertrages. Indessen waren die Erklärungen Österreichs und Russlands im Reiche nicht ohne Wirkung geblieben. Mehrere deutsche Reichsstände nahmen Anstand, den preussischen Propositionen beizutreten und der Potsdamer

Next

/
Thumbnails
Contents