Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1883)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreichs Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreiches gegen die französische Revolution

die Niederlande mit Ausschluss des Herzogthums Luxemburg und der Grafschaft Namur unter dem Titel des Königreiches Burgund abtreten, dem Churfürsten und Herzoge drei Millionen Gulden auszahlen, sich aber sämmtliche Artillerie- und National-Truppen der Niederlande und von Bayern Vorbehalten; schliesslich sollte jeder Theil die auf jedem Lande haftenden Schulden übernehmen. Es sei beabsichtigt, den Tausch­handel unter der Garantie von Frankreich und Russland mit Aus­schluss Preussens und des Reiches, dieser den Teschner Frieden garantirenden Theile, zu schliessen. Indessen habe der Herzog unge­achtet der ihm gemachten glänzenden Anerbietungen und im Falle ihrer Verwerfung angedrohten schweren Folgen erklärt, dass er nie­mals einen seinem Hause so nachtheiligen Handel eingehen und seine altväterliche Erblande vertauschen würde *).“ Die Antwort Russlands vom Februar 1785 auf die Vorstellungen des Königs von Preussen lautete ablehnend: Die Kaiserin, heisst es darin, habe in der Tauschsache nichts Gesetzwidriges gefunden. Die Ausführung habe mit völliger Zustimmung des Herzogs von Zwei­brücken geschehen sollen, sonst aber nicht. Man habe mit Beibehal­tung der Garantie des Teschner Friedens auf allen Seiten eine Gleich­heit der Vortheile und der Einkünfte beabsichtigt; man sei der Meinung gewesen, dass auch die Streitigkeiten zwischen dem Kaiser und Holland durch diesen Tauschentwurf um so leichter behoben werden könnten; die Kaiserin habe aber Niemanden etwas zumuthen wollen, was nicht mit der Gerechtigkeit und mit der Freiheit eines jeden Reichsfürsten übereinkomme; es verstehe sich, dass, wenn die Einwilligung der verschiedenen Contrahenten nicht vollständig erfolge, und nach den Schritten, die jetzt der Herzog von Zweibrücken unter­nommen habe, der Tausch der beiden Länder nicht stattfinden werde. Auch Österreich werde ferner nicht darauf bestehen * 2). Während die Kaiserin von Russland in vorstehender Weise sich erklärte, liess der König von Frankreich, in Folge der an ihn er­gangenen Aufforderung, als Mitgarant des Teschner Friedens dem Könige von Preussen die Versicherung geben, der Kaiser sei wegen des Widerspruches des Herzogs von Zweibrücken, von dem Tausch­plane abgekommen, obgleich Josef II. keine bestimmte Erklärung dar- über gegeben hatte. Den von preussischer Seite zu Paris und Petersburg gegen den Ländertausch eingelegten Protesten und selbe begleitenden Rechts­bedenken, namentlich dem Passus: „Österreich würde durch Arron- dirung seines Gebietes sehr anwachsen und das politische Gleichgewicht 4) Graf Hertzberg: „Recueil des deductions, manifestes, declarations, traités et autres actes etc.“ 2) Hermann: „Geschichte der europäischen Staaten (Geschichte des russischen ■Staates“). Dohm: „Denkwürdigkeiten meiner Zeit“.

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