Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1883)
Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreichs Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreiches gegen die französische Revolution
156 Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. Laut des Vertrages sollten die Grenzen von Flandern in dem Zustande verbleiben, wie sie durch die Convention von 1664 abge- gesteckt worden waren. Die vertragschliessenden Tbeile machten sich gegenseitig verbindlich, keine Forts oder Batterien auf Kanonenschussweite vor ihren Festungen zu errichten und selbe dort, wo sie noch bestehen sollten, niederzureissen. Das volle Recht der absoluten und unabhängigen Souveränität des Kaisers auf dem ganzen Laufe der Schelde, von Antwerpen bis zur Spitze des Landstriches von Saftingen wurde anerkannt und es durften auf dieser Flussstrecke weder Steuern aufgelegt noch Zölle erhoben, überhaupt dem Handel und der Schifffahrt keine Hindernisse in den Weg gelegt werden. Der Rest der Schelde, bis zur Einmündung in das Meer, über welchen die Generalstaaten fortfahren würden, die Souveränität auszuüben, ferner die Canäle Sas, Swin und andere sich dort ergiessende Wasserläufe hatten gemäss des Friedens von Münster gesperrt zu bleiben. Die Forts Kruis-Schans und Frédéric-Heriri waren zu räumen und nach ihrer Schleifung dem Kaiser zu übergeben; die Forts Lillo und Liefkenshoek mit ihren Werken aber sollten in dem Zustande, in welchem sie sich befanden, nach Abführung der Artillerie und Munition, an Belgien zurückgestellt werden. Der Kaiser begab sich in Gemässheit des Vertrages von 1673 aller seiner Rechte und Ansprüche auf die Stadt Mastricht, die Grafschaft Vroenhoven, die Sandbank von St. Servais, den Landstrich jenseits der Maas etc. Die Generalstaaten hatten als Vergütung für diese Antheile an den Kaiser eine Summe von 9'/8 Millionen zu erlegen, zur Schadloshaltung seiner Unterthanen für die durch Inundationen erlittenen Verluste aber noch die Summe von einer halben Million holländischer Gulden, wovon Frankreich 41/, Millionen auf sich nahm. Holland trat schliesslich noch einige Lehen etc. im Austausch gegen andere an den Kaiser ab '). Zwei Tage nach Unterzeichnung des Definitiv- Tractates mit dem Kaiser schloss Frankreich am 10. November 1785 einen Allianz-Vertrag mit den vereinigten Niederlanden ab, der hauptsächlich gegen England gerichtet war und den Zweck verfolgte, Frankreich freie Hand gegen die maritime Übermacht seines Nebenbuhlers zur See zu verschaffen. Friedrich II. arbeitete auch in der holländischen Angelegenheit Österreich entgegen, indem er die Werbungen der Republik im Reiche nicht allein gestattete, sondern auch begünstigte, ihr sonst Rathschläge ertheilte und sie im Geheimen unterstützte. VII. Der Austausch (1er österreichischen Niederlande gegen Bayern. Deutscher Fürsteubund (1784 bis 1786). Während der letzten Unterhandlungen in Paris über Holland war Kaiser Josef bemüht, die niederländische Differenz mit dem ') Martens, Kecueil des traitós.