Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1883)

Gustav Gömöry von Gömör, Hauptmann im k. k. Kriegs-Archive: Über die Formirung von Wagenburgen im Jahre 1812

112 Über die Formirung von Wagenburgen im Feldzuge 1812. der auf die Treffen senkrechten Seiten erhalten müssen. Die zu diesen Fuhrwerken gehörigen Pferde müssen theils an die in allen Fällen unabänderlich einwärts zu kehrenden Deichselstangen ange­hängt werden, theils sind sie in mehrere mit dem Treffen gleich­laufende Linien im innern Raum der Wagenburg zu lagern. Jeder Herr Divisionär hat einem Hauptmann das beständige Commando seiner Wagenburg zu übertragen, welchem stets eine ganze Compagnie beigegeben werden muss, sowohl um die nöthige Ordnung zu erhalten, als auch im Falle eines feindlichen Überfalles, bis zur Ankunft einer stärkeren Truppe eine standhafte Gegenwehr leisten zu können. Vor der Mitte der Front der Cavallerie-Division. hat die Wagen­burg aufzufahren, deren vordere Front für die Bagage und Fuhr­werke des Hauptquartiers, die übrigen drei Seiten aber für die Fuhr­werke der 6 Cavalierie-Regimenter, welche diese Division bilden, und für die Laufbrücken bestimmt sind. Der Major Henke von den Stabs-Dragonern ist der beständige Commandant dieser Wagenburg, deren Bewachung, Vertheidigung den noch bei dem Hauptquartier befindlichen Pionniers, Stabs-Infan­terie, Sanitäts-Compagnien und den Stabs-Dragonern obliegen wird. Finden sich für das Hauptquartier zwischen der Division des Centrums und der Cavallerie-Division nicht einige Häuser, und ist es unvermeidlich, dass selbes bivouakiren, so ist der innere Raum dieser Wagenburg dazu bestimmt, sowie für das Lager der dazu gehörigen Pferde. In diesem Falle wird den zu den Cavallerie-Fuhrwerken und Laufbrücken gehörigen Pferden ein Platz zwischen der Wagenburg des Centrums und der Cavallerie-Wagenburg angewiesen werden. Der Stabsofficier des Generalstabes, welcher den Lagerplatz für das Armee-Corps anweisen wird, muss bedacht sein, den Divisionen die hinlängliche Tiefe zu verschaffen, um auf diese Art die Wagenburgen bilden zu können, wenn es anders die Localität gestattet, in der, in der Ordre de bataille angezeigten Stellung regelmässig zu lagern; im entgegengesetzten Falle muss jeder Division der schicklichste Platz für ihre Wagenburg ausersehen werden. Vor dem linken Flügel der Cavallerie-Division, formirt die Artillerie-Reserve mit allen ihren Fuhrwerken und den Pontons eine eigene Wagenburg, sowie vor dem rechten Flügel der nämlichen Divi­sion, die neun Fuhrwesens-Divisionen und die Feldbäckerei ihre Wagen­burg bilden. Für die erstere (Artillerie) ernennt Generalmajor von Wachten­burg einen beständigen Commandanten, über letztere (Fuhrwesen) hat Major Theiss, vom Fuhrwesen selbst, das Commando zu führen. Das dem Corps unmittelbar folgende Colonnen-Magazin wird in zwei Wagenburgen abgetheilt, welche auf die beiden Flügel der

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