Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution

IV. Der bayerische Erbfolgekrieg’ 1778—1779. 401 2. Welchen Gebietsaustausch beabsichtige es mit dem Kurfürsten von der Pfalz zu treffen und welche Entschädigung wolle es dem letzteren hiefür bieten? 3. Welche Vortheile werden dem Kurfürsten von der Pfalz zu­gestanden werden, um ihn in den Stand zu setzen, den Kurfürsten von Sachsen bezüglich der Allodial-Erbschaft zu befriedigen? 4. Würde der Wiener Hof sich herbeilassen, die gesammte Erb­folge von Bayern in Betreff der Rechte des Kurfürsten von der Pfalz, des Kurfürsten von Sachsen, des Herzogs von Zweibrücken und der Herzoge von Mecklenburg unter Mitwirkung des Königs von Preussen zu regeln, der als Freund und Verbündeter dieser Fürsten, dann als Reichsmitstand und vermöge anderer Titel so viel Rechte und Interessen habe, an einer gerechten Verkeilung dieser Erbfolge theilzunehmen ? Der preussische Gesandte in Wien, Freiherr v. Riedesel, übergab eine Abschrift dieses Memoires dem Fürsten Kaunitz und begehrte, auf Weisung des Königs, eine klare und befriedigende Antwort. Er erhielt letztere am 24. Juni mittelst einer Note, in welcher der österreichische Staatskanzler, die gegenseitigen Ausgleichsvorschläge gegeneinander abwägend, zu der Schlussfolgerung gelangte, dass der vom preussischen Hofe beantragte Vergleich, kraft dessen die Kaiserin-Königin sich aller in Besitz genommenen Gebietsteile entschlagen sollte, ohne etwas für sich zu behalten, für Österreich nicht annehmbar sei. Derlei Propositionen seien unvereinbar mit dem, was Ihre Majestät sich selber schuldig ist, unverträglich mit ihrem guten Rechte, mit der Staatsraison und mit der gerechten Gegenseitigkeit, die allein einen möglichen Ausgleich herbeiführen können. Noch immer sei das kaiserliche Cabinet bereit, den Austausch der brandenburgischen Länder in Franken gegen die Lausitz zu erleichtern und mit Preussen allein wegen der bayreuthischen und bayerischen Länder einen Vergleich einzugehen. Durch diese Erklärung glaubt Ihre Majestät die Kaiserin - Königin allen Pflichten der Billigkeit und vollkommensten Gegenseitigkeit ent­sprochen zu haben. Es handelt sich jetzt nur noch darum, zu wissen, ob Se. preus­sische Majestät ihre Propositionen als Grundlage zu einem Präliminar- Vertrage annehmen kann, oder ob dieselben zurückzuweisen sich bestimmt findet. In letzterem Falle wäre jede gütliche Auskunft un­möglich und jede fernere Auseinandersetzung überflüssig. Fürst Kaunitz hatte obige Note nach den Weisungen des Kaisers verfasst. Josef II. war überzeugt, dass der König einen Krieg fürchte und die Verhandlungen aus dem Grunde nach Wien verlege, weil er auf die friedliche Stimmung der Kaiserin rechne und deshalb die Annahme seiner Bedingungen bestimmt erwarte. „Nur Energie und Festigkeit führen zum Ziele,“ schrieb er nach Wien, „die Lage, in der man sich befinde, wäre eine der wichtigsten, die vielleicht in Jahr­

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