Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution

362 Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr etc. geben, dass er keinen Antlieil an den zwischen ihr und dem König von Preussen erhobenen Streitigkeiten nehmen und die stricteste Neu­tralität beobachten werde. Der Vorschlag des Königs zum Abschlüsse eines Bündnisses gegen Österreich stünde mit der bisherigen Politik Frankreichs im Widerspruche und könnte keine Berücksichtigung finden. Ludwig XVI., seiner Allianz mit dem Wiener Hofe getreu, sei nicht geneigt, dieselbe zu brechen, und wenn die Absicht Friedrich’s II. durchaus auf einen Krieg gerichtet sei, so gäbe es kein Mittel mehr, sich zu verständigen. Sollte aber der König für den Frieden, dessen Erhaltung noch immer möglich sei, sich entscheiden, so würde das Versailler Cabinet die ihm hierüber gemachten Eröffnungen dem Wiener Hofe mittheilen und seine Anstrengungen zur Erreichung des allgemeinen Wunsches verdoppeln. Um der preussischen Diplomatie in Paris entgegen zu wirken und die Kriegsgefahr zu beseitigen, sprach Fürst Kaunitz wiederholt die Hilfe Frankreichs an, wie sie in dem Bündnissvertrage von Ver­sailles 1756 zwischen den beiden Höfen stipulirt worden war. Frank­reich ging hierauf nicht ein. Ludwig XVI. brachte nur die preussi­schen Forderungen Maria Theresia zur Kenntniss und ertheilte ihr den Rath, mit Friedrich II. einen Vergleich einzugehen, kraft dessen sie entweder dem Austausche der fränkischen Markgrafthiimer gegen Mecklen­burg oder deren Vereinigung mit der preussischen Krone ihre Ein­willigung gäbe, um Preussen eine Entschädigung für die Vergrösserung des Hauses Österreich durch Theile Bayerns zu bieten. Von Seite des Wiener Hofes wurde dieses französische Project verworfen. Nun erhielt der französische Gesandte in Wien, Baron Breteuil, de dato 10. März 1778 die Weisung, dem kaiserlichen Cabinet zu erklären, dass die Umstände dem Könige nicht gestatten, in einem Kriege, welcher in Deutschland zum Ausbruche kommen könnte, eine ändert Partei als die der Neutralität zu ergreifen. Da ferner hei dem bayerischen Erbfolgestreite der durch die Allianz von 1756 Österreich gewähr­leistete Besitzstand nicht in Frage gestellt werde, vermöge Seine Majestät der König Ludwig XVI. in dem vorliegenden Falle einen casus foederis nicht zu erkennen, indem vielmehr Frankreich, wenn es in dem bevorstehenden Kriege sich auf die Seite Österreichs stellte, unverkennbar den Verträgen des Westphälisehen Friedens zuwider­handeln würde; übrigens wären persönliche Freundschaftsbeziehungen keine hinreichenden Beweggründe, um für solche Gut und Blut der Völker einzusetzen. Sobald Friedrich II. der völligen Neutralität Frankreichs sicher war, unternahm er weitere Schritte, sich dem Vorgesetzten Ziele — der Erniedrigung oder Bekämpfung Österreichs — zu nähern. Am 9. März richtete das Berliner an das Wiener Cabinet eine Note, in welcher, nach einer langen Rechtsdeduction, der zwischen Österreich

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