Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1882)

Kaiser Josef II. als Staatsmann und Feldherr - J. Nosinich, Oberst im k. k. Kriegs-Archive: Österreich Politik und Kriege in den Jahren 1763 bis 1790; zugleich Vorgeschichte zu den Kriegen Österreichs gegen die französische Revolution

IV. Der bayerische Erbfolgekrieg 1778—1779. 363 und Bayern geschlossene Vertrag vom 3. Januar für ungiltig erklärt wurde, weil er in Folge von Anforderungen zu Stande gekommen, denen jede rechtliche Unterlage fehlte. „Nicht allein die Fürsten von der Pfalz, die Allodial-Erben und andere Fürsten, welche Ansprüche auf einige Theile der bayerischen Erbfolge nachweisen können, haben die stärksten Gründe, gegen ein Arrangement anzukämpfen, das alle ihre Rechte und gesetzlichen Forderungen umstosse. Desgleichen haben alle Staaten und Mitglieder des Reiches, wie überhaupt alle Mächte, die an dem Fortbestände des Reiches einigen Antheil nebmen, eben so viel Recht als Interesse, in eine Angelegenheit sich einzumischen, bei der es sich um nichts Geringeres handle, als zwei der grössten Kurfürstenthümer zu zerstückeln. — Se. Majestät der König bitte daher Ihre kaiserlichen Majestäten inständig, Alles wieder in den Zustand zurückzuversetzen, wie es vor dem Absterben des letzten Kurfürsten von Bayern gewesen, und zu Unterhandlungen die Hand zu bieten, mittelst welcher die Erbfolge in Bayern in einer Art geordnet werden könnte, um das Gleichgewicht des deutschen Reiches, seine Verfassung und den Westphälischen Frieden aufrechtzuerhalten, die Rechte und Interessen des Kurfürsten von Sachsen, der Pfalzgrafen und Herzoge von Mecklenburg, sowie überhaupt aller Anderen, die an dieser Erbfolge Theil haben könnten, zu sichern.“ Am 16. März überreichte sodann der kurbrandenburgische Gesandte der Reichsversammlung in Regensburg eine Erklärung, in welcher der König von Preussen seine Mitstände in Kenntniss setzte, dass er mit der grössten Betrübniss wahrgenommen, wie der Kurfürst von der Pfalz gewisse österreichische Ansprüche auf Bayern vertragsmässig anei’- kannt und demzufolge einen grossen Theil von Bayern und der Ober­pfalz durch k. k. Truppen habe besetzen lassen. Obgleich diese Ansprüche officiell noch nicht bekannt geworden, so sei es doch offenkundig, dass die Ansprüche sowohl als der Vergleich der all­gemeinen Reichsverfassung, der goldenen Bulle, dem Westphälischen Frieden, den Hausverträgen der Linien von Bayern und der Pfalz, endlich dem Gleichgewichte und der Sicherheit des deutschen Reiches nicht entsprächen. Der König habe daher seine Einwendungen in Wien gemacht, und da er keine mit seinen Erwartungen übereinstimmende Antwort erhalten, ersuche er seine Mitstände, sich mit ihm zu ver­einigen und durch gemeinsame Vorstellungen den Kaiser und die Kaiserin zu vermögen, der kurbayerischen Erbfolge die gesetzmässige Wendung zu gehen, zumal der Herzog von Pfalz-Zweibrücken gegen den Vergleich und die Zerstückelung von Bayern protestirt und die Vermittlung des Reichstages, der Garantie-Mächte des Friedens von Westphalen und die des Königs von Preussen angerufen habe. In gleicher Weise haben der Kurfürst von Sachsen und das herzoglich Mecklenburgische Haus wegen ihrer besonderen Forderungen um die preussisohe Intervention geworben.

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