Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1881)

Friedrich Spigl, Hauptmann im k. k. Kriegs-Archive: Repressalien-Gefechte an der croatisch-türkischen Grenze in der Zeit von 1809 bis 1845

Repressalien-Gefeelite an der croatisch-türki scheu Grenze Zweck und Wirkungen der Repressalien. Der Unna- Winkel und die Cetiner. — Züchtigung der bosnischen Türken durch Marschall Marmont 1810. — Die Zeit von 1814 bis 1830. — Der Grenz-Cordon. Die türkische Regierung, theils machtlos, theils jedes guten Willens har, setzte solchem Treiben ihrer Unterthanen gar keine Hinder­nisse entgegen. Sie überliess es lediglich den geschädigten Nachbar­staaten, gegen ihre unbotmässigen Unterthanen den Weg der Selbst­hilfe durch Repressalien zu betreten. Die in das türkische Gebiet unternommenen Strafzüge führten wohl zu dem Ziele, die Friedensstörer einzuschüchtern und sich für einige Zeit mehr Ruhe zu erzwingen; eine nachhaltige Besserung der Zustände hervorzubringen, war aber nicht möglich. Äusserst selten gelang es, bei einem solchen Strafzuge, der Räuber selbst habhaft zu werden, sie allein zu züchtigen und ihnen den Raub wieder abzujagen. Diesen wussten sie immer weit landeinwärts in Sicherheit zu bringen; persönlich aber fanden sie bei der eigenen Bevölkerung Schutz. Man musste sich, wenn ein Äquivalent überhaupt zur Stelle war, mit dem eben Vorgefundenen Eigenthume der Bewohner, welchen entweder wirklich oder muthmasslich eine Mitschuld beige­messen werden konnte, schadlos halten; sonst aber war man gezwungen, durch Zerstörung ihrer Wohnstätten Genugthuung zu nehmen. Traf die cumulative Strafe thatsächlich Unschuldige oder Solche, die an den Einfällen einen thätigen Antheil nicht genommen hatten, so reizte sie diese zur Rache, kräftigte die Partei der wirklichen Räuber und vermehrte selbst deren Zahl. Die gegenseitige Erbitterung fand dadurch nur immer neue Nahrung. Anderseits waren die Anlässe zur Ausübung von Selbsthilfe so häufig gegeben, dass schon die civilisatorischen Tendenzen des Staates allein Enthaltsamkeit geboten, da die Wiederaufnahme derselben bei jeder der unablässig sich wiederholenden Veranlassungen zur Entsitt­lichung der eigenen Unterthanen führen musste. So sehr aber die Staatsgewalt alle gegen die Anwendung dieses wenig moralischen und selbst schädlichen Mittels sprechenden Rück­sichten bis an die äusserste Grenze walten Hess, so traten ihr doch auch wieder so peremtorische Nothwendigkeiten entgegen, dass sie jene Rücksichten in den Hintergrund stellen musste. Die unwissenden Frevler jenseits der Grenze waren nur allzu geneigt, die erfahrene Schonung als Schwäche oder Unvermögen auf­zufassen, wie ihnen ja ihre eigene Regierung davon ein trauriges Beispiel gab. Die Ausschreitungen ihres frechen Übermuthes und ihre ohne Unterlass fortgesetzten Verbrechen gegen Person und Eigentlium der diesseitigen Grenzbevölkerung riefen die kaiserlichen Grenzobrig­

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