Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1881)
Friedrich Spigl, Hauptmann im k. k. Kriegs-Archive: Repressalien-Gefechte an der croatisch-türkischen Grenze in der Zeit von 1809 bis 1845
in der Zeit von 1809 bis 1845. 5 keiten unwiderstehlich zur Entfaltung ihrer Mittel, um die eigenen Unterthanen zu schützen und eine beiden Theilen verständliche Sühnung herbeizuführen. Nur war die österreichische Regierung bestrebt, bei jedem ihr aufgedrungenen Strafzuge gegen die räuberischen Grenznachbarn das von ihr mit so grosser Sorgfalt befolgte Princip der Gerechtigkeit und Mässigung walten zu lassen, um einerseits die eigenen Angehörigen an ihr System zu gewöhnen, anderseits aber so viel möglich auch den Türken zu zeigen, dass man sich nur im äussersten Nothfalle zur Selbsthilfe entschliesse und nichts Anderes anstrebe, als Genugthuung für erlittene Unbilden. Es galt bei Ausübung der Repressalien als Grundsatz, dass vor Allem nur getrachtet werde, zu dem geraubten eigenen Gute wieder zu gelangen, und dass jede Schädigung Unschuldiger unterbleibe. So oft ein Fall von Repressalien wirklich gegeben war, musste zur Ausführung desselben mit einem hinreichenden Aufgebote von Streitkräften und Kampfmitteln geschritten werden, damit sowohl die Erreichung des gesteckten Zieles, als auch eine vollständige Niederwerfung des jenseitigen Widerstandes in voraus gesichert wären'). Die Ausübung der Repressalien war von Seite Österreichs auf die vorstehenden und überdies an jene Rücksichten gebunden, welche aus den allgemeinen politischen Verhältnissen und den momentanen Beziehungen zur Pforte entsprangen. Wenn die Enthaltsamkeit der Regierung den localen Gesichtspunkten zuweilen nicht entsprach, so war die Ursache dessen in der Gesammtwirkung aller erwähnten Einflüsse gelegen a). Obwohl die Türken nie und nirgends eine dargebotene Gelegenheit zur Grenzüberschreitung und zum Raube unbenützt vorübergehen Hessen, so war die Möglichkeit zu häufigen und grossen Excessen doch nur an der Carlstädter und Banal-Grenze vorhanden, wo natürliche Hindernisse der Wachsamkeit nicht zu Hilfe kamen. Die Anlässe zu Repressalien in grösserem Umfange blieben daher auf diese Grenzstrecke allein beschränkt. Ein für diese Gegend verhängnissvoller Eingriff der Conferenz- mächte beim Sistover Friedenstractate 1791 verschuldete überdies, dass gerade hier, wo eine verlässliche Hintanhaltung von Raubeinfällen ganz unerreichbar war, nicht nur dieser Nachtheil aufrecht blieb, sondern den Albigenser Renegaten von Bosnien und Türkisch-Croatien ein Vorwand geschaffen wurde, ihrer Raub- und Mordlust, auf Kosten der österreichischen Unterthanen, von da an mit einer angemassten Berechtigung zu fröhnen. 4) Registratur des General-Commando zu Agram. 2) Präsidial-Registratur des Reichs-Kriegsministeriums.