Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs (1881)
Moriz v. Angeli, Major im k. k. Kriegs Archive: Der Krieg mit der Pforte 1736 bis 1739 - II. Der Feldzug von 1737
II. Der Feldzug von 1737. 273 nicht inelii- in der Macht des Kaisers liege, die von seinem Bundesgenossen dringend angesprochene Hilfe zu verweigern; er stehe nun in erster Linie nur als Verbündeter Russlands der Pforte gegenüber und werde demgemäss auch fortan nur den factischen Besitzstand als Basis der Friedens Verhandlungen gelten lassen. Doch herrschte am Wiener Hofe immer noch versöhnliche Mässigung vor; so lange die Feindseligkeiten nicht eröffnet waren (Juni 1737), rietlien die Conferenz-Minister, „den Bogen auch dann nicht zu hoch zu spannen, wenn, wie mit Gottes Beistand billig zu hoffen, die ersten Progressen günstig ausfallen sollten, sondern sich mit dem, was zu beider Höfe Sicherheit gereichen könnte, billig zu vergnügen“. Als aber noch vor Eröffnung des Congresses die Nachrichten von den ersten Erfolgen an der Nisava in Wien eintrafen, erhielt Freiherr von Talman Instructionen, die mit der bisherigen Haltung des kaiserlichen Hofes nicht durchaus harmonirten. Im Allgemeinen wurde auf eine rasche Durchführung der Frie- densvcrhandlungen gedrungen, damit nicht durch eine Verschleppung derselben die übrigen Mächte Zeit gewönnen, dagegen zu intriguiren und hiedurch die Pforte weitere Widerstandsmittel erhalte. Aus diesem Grunde wäre auch auf einen Waffenstillstand nicht einzugehen, da man in Wien die Nachricht habe, die Seemächte hätten der Pforte gerathon, sich anscheinend dem Verlangen des Wiener Hofes zu fügen, um dann, wenn die Congressberathungen beginnen würden, ihre Position mit um so grösserer Zähigkeit zu vertheidigen. Zugleich präcisirte dieselbe Instruction vom 1. August die Forderungen des Kaisers rücksichtlich des Friedensschlusses: 1. Widdin solle geschleift werden, falls es nach dem Frieden bei der Pforte verbleiben sollte. 2. Ersatz der Kriegskosten im ungefähren Betrage von 12 Millionen Gulden. 3. Arrondirung der Grenzen zu Gunsten des. Kaisers auf Grund des uti possidetis, so zwar, dass nirgends Enclaven etc. Vorkommen, sondern alle rückwärts der Front der kaiserlichen Trappen liegenden oder von diesen abgosclmittenen Gebietstheile dem Kaiser zufallen sollten. 4. Verbesserung, respective Eliminirung einiger Paragraphe des Passarowitzer Friedens und des Handelsvertrages, welch’ letzterer die freie Schiffahrt auf dem Schwarzen Meere zu gowäh rleisten hätte. 5. Verzicht der Pforte auf jede Unterstützung der Rebellen gegen den Kaiser; Rákóczy’s Sohn solle nach dem Frieden ausgeliefert oder doch aus Europa entfernt werden. 6. Der noch zu Recht bestehende Friede soll auf weitere 25 Jahre, vom Tage des neuen Friedensschlusses an gerechnet, verlängert werden.