Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs - Die Occupation Bosniens und der Herzegovina (1879)

Anhang

Schlusswort. 905 geschichte vergebens nach Aehnlichem forschen wird. Wohl erzählt diese von Völkern, welche unterjocht, oder von solchen, die in Gefangen­schaft und Sclaverei geführt wurden. Dass aber ein Volk, nach Eroberung seines Landes sich in zwei Kasten spaltet, von welchen die eine sich der Religion des Besiegers — dem Islam — zuwendet und, wie es nur Renegaten eigen, in masslosestem Fanatismus die der Religion und den Sitten ihrer Väter treu bleibenden Stammesbrüder knechtet, mit Füssen tritt, aller Rechte beraubt; dass die herrschende Kaste mit Feuer und Schwert die Unterdrückten verfolgt, sie endlich von der nährenden Scholle ihrer Heimat vertreibt und zwingt, das Gnadenbrod des Nachbarlandes zu erflehen — von solchen Zuständen weiss uns die Geschichte wohl Nichts zu berichten. Ist es nun, abgesehen davon, dass die Klugheit es fordert, den Brand des Nebenhauses zu löschen, für den Nachbarstaat nicht einfach ein Gebot der Menschlichkeit, hier helfend einzugreifen V Wird dieser Staat überdies durch einen europäischen Areopag mit solch’ edler, rettender Mission betraut, wodurch auch das Recht hiezu unzweifelhaft festgestellt worden war, darf er da nur einen Augenblick mit deren Durchführung zaudern? Das einzige Mittel aber, um für die Dauer menschenwürdige Ver­hältnisse in diesen von einem gänzlich verwilderten Volke besiedelten Ländern zu schaffen und den Flüchtlingen die Rückkehr in ihr Vater­land zu ermöglichen, war: diese Territorien mit militärischer Macht zu besetzen, eine geordnete Verwaltung einzuführen, die Besitzverhält- nisse zu regeln, Handel und Verkehr zu heben und — als werth­vollsten Schlussstein — die Gleichberechtigung der Religionen einzufügen. Und ein solches Unternehmen sollte nicht auf den Beifall der gesitteten Welt zählen können? Bewundern wir ja doch die Männer, welche durch religiöse, culturelle oder wissenschaftliche Motive getrieben, in die fernsten Länder unter die wildesten Völkerschaften ziehen, um diese ihren elenden Zuständen zu entreissen und jene Gebiete all- mälig der Cultur zu erscliliessen! Wie viel mehr hat ein Unternehmen Anrecht auf Zustimmung der Mit- und Nachwelt, durch welches, gleichsam mit einem Schlage, ein an einen Culturstaat Europa’s grenzendes Land von 1000 Geviert­meilen mit fast 1 */t Millionen Einwohnern für Civilisation und Gesit­tung gewonnen wird! Wie gross nun auch hiebei die Opfer der Völker Oesterreichs an Gut und Blut gewesen sein mögen, so waren sie doch für eine edle Sache gebracht, und selbst der Soldat, welcher ohne nach rechts oder links zu blicken, nur die Eine Aufgabe hat, vertrauensvoll dem Rufe seines Monarchen und obersten Kriegsherrn zu folgen, wird nach vollbrachter That durch diesen Gedanken sich gehoben und befriedigt fühlen und darin den Lohn für alle überstandenen Gefahren und Beschwerlichkeiten finden. — Folgen wir nun gleich vorurtheilsfreien Sinnes dem Verlaufe der Ereignisse, so gelangen wir auch hier zu einem von den vielfach herrschenden Ansichten abweichenden Resultate.

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