Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (1878)

Das Bildungswesen im österreichischen Heere vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. (Beitrag zu Culturgeschichte Österreichs.) Nach Originalquellen von Josef Ritter Rechberger von Rechkron, Major im k. k. Kriegs-Archiv

vom 30jährigen Kriege bis zur Gegenwart. 3 linge in dem Alter zwischen 9 und 17 Jahren in der Akademie1). Einigen Aufschluss über die Art ihrer Verfassung gibt folgende: „Instruction oder Bericht über dasjenige, So zur anrichtung Dero, von Euer fürstlichen Gnaden vorhabenden Academia von nöthen. TAErstlich müssen die junge Edlknaben in allen gueten Sitten und Tugenden erzogen, undt zu der Furcht Gottes angehalten, und dem Endt Ihnen eine taugliche geistliche Persohn vorgesetzet werdten. Einen qualificirten Praeceptoren halten, welcher die Jugent in em Studijo unterrichte, und alsso die Zeit nicht unnützlich zugebracht werde.Die Knaben zu allerhant nützlichen Exercitiis, alssnemlich: zum Reuthen, Fechten, Danzen, Ringelrennen, Rechnen und andere mehr löblichen Übungen anhalten lassen.(T^Hiorzu müssen unterhalten werden geschickte Meister, welche die Knaben zu gewissen Stunden hierin instruiren Und allem deme, So Ihnen der Rector Academia e befehlet, fleissig nachkommen.fyEin, oder da vonnöthen, Zwo Persohnen anzunehmen, welche sich auf die Ross verstehen und dem Rectori assistiren könnten, yedoch dass der Rector das Commando darüber habe. Ab) Einen Schmidt, Spormacher, Sattler und Tischler, so die Lantzen und andere nothwendige Sachen fertige, halten lassen. © Jemandts aufzunehmen, welcher gleichsam eines Einnehmers Stell vertrette, und alle und jedte, zu Verpfleg- und Unterhaltung der Academia bedürff- tige Sachen und Ausgaben der Besoldung annotire. '’fD Item einen guten Hauswirth zu halten, welcher auf die Küchen fleissig achtgebe und darum richtige Raittung thue. TT. Item wieviel Ross E. F. D. zu Instruirung der Knaben zu halten bedacht sein. 10.. Dass dem Rectori Academiae das völlige Directorium über alle und íedte Offizir, Maister und andere Diener aufgetragen werde. 11. Dass Niemand, wer der auch seye, ohne Urlaub des Rectorii ausserhalb der Academia zu gehen verstattet werde. 12T Dahin mit Fleiss bedácht sein, welcher Gestalt alle und jede zu diesen Exercitiis gehörigen Persohnen in der Academia wohnen, und also allz&it zur Handt sein und ihren Functionibus desto besser obliegen können. 13. Der Herr de la Sure, Ihro Durch­laucht in Niederlandt aggregiret, hat sich erbothen, den Chargo dieser Academia über sich zu nehmem dafern Ihme das völlige Commando darüber transportiret würde. (J4. Dieser begehre vor sein Dienstamt und Verwaltung jährliche 2000 Kronen und dann den Unterhalt auf sechs Persohnen und vier Ross. 15.; Überdies hegehre er ein Somma Gelts vor seine Reiss, soviel nembTichen, alss Euer fürstliche Gnaden ihme gehen zu lassen beliebigen. 16.‘ Anlangent der Maister Salare und Reissgeldter, wolle Herr de la Sure Euer Fürstlichen Durchlaucht gnädig Gefallen dieselbige anheimstellen, Dero Versicherung, dass er die oft genannte Academia mit so guter Ordre anrichten wolle, dass zu <3 der *) Kriegs-Archiv 1629; Fase. XIII. IIa 9. 1*

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