Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (1878)

Das Bildungswesen im österreichischen Heere vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. (Beitrag zu Culturgeschichte Österreichs.) Nach Originalquellen von Josef Ritter Rechberger von Rechkron, Major im k. k. Kriegs-Archiv

vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. 37 eigene Erziehungshäuser. Nebst dem oben angeführten Fond hatten die für die Regiments - Erziehungshäuser „bestimmten Zuschüsse in die Invalidencassa“ einzugehen, „weil das Militär-Invalidenamt über gesammte dergleichen Fonds fernerhin die Administration“ führen musste. Gleich anfänglich wurden zugewiesen „die bishero für den Unterhalt von Soldatenkindern bei dem Waisenhause am Renn weg gewidmeten Stiftungs-Capitalien“ und von der Chaosischen Stiftung ein „Betrag jährlicher 1440 fl.“ ’). Bei der ersten Errichtung2) sollten die Infanterie - Regimenter nicht blos ihre „eigenen Soldatenknaben“, sondern auch jene „von der Artillerie, Cavallerie, von denen Pontoniers, Sappeurs, Mineurs, vom Fuhrwesen, von Garnisons-Regimentern und von Cordons nach Mass ihrer Werbbezirke“ aufnehmen. Jeder solcher Knabe musste das sechste Jahr vollstreckt haben, „vollkommen gesund, gerad gewachsen, gut gestellt sein und sichere Hoffnung zum Wachsthum geben“. Bei der Auswahl musste „jedes Regiment und Corps es sich zur beständigen Richtschnur gereichen lassen, dass nie eine Parteilichkeit und etwaige Begünstigung der Eltern sich einmischen soll, und die Knaben nur von solchen Eltern genommen werden, die am meisten ver­dienstlich, bedürftig, oder die zu beständigen Diensten sich anlassenden Capitulanten und die grösste Zahl der Kinder haben, wobei der Unterschied der Religion kein Hinderniss wirket“3). Den ex-sten Anspruch hatten die im Josefinischen Waisenhause zu Tyrnau ver­sorgten Knaben, welches völlig aufgelassen wurde. An Gebühren waren für jeden Knaben täglich 5 kr. (oder 30 fl. 35 kr. jährlich) zur Beköstigung angewiesen, und die jährliche Dotation eines Erziehungshauses betrug 1460 fl., von welcher Summe Miethzins, Betten, Beheizung, Beleuchtung, Wäscherlohn „und andere Noth Wendigkeiten zu bestreiten“ waren. Diese den Regimentern bekannt gegebenen Einkünfte schienen denselben viel zu gering bemessen, und es erfolgten von allen Seiten Remonstrationen. Der Hofkriegsi’ath sah sich darum genöthigt, unterm 25. Mai 1782 an sämmtliche Genei'al-Commanden eine Verordnung zu erlassen, welches ausserordentlich detaillirte und darum auch sehr voluminöse Actenstück die Regimenter über eine zweckmässige Geld- gebahrung belehrte und endlich zur Überzeugung führte, dass (bei den damaligen geringen Preisen aller Lebensbedüi’fnisse) hinreichend vorgesox’gt sei. ') Registratur des Reichs-Kriegs-Ministeriums; Pasc. LXII, Nr. 337. 2) Der Stand jedes einzelnen Regiments-Knaben-Erziehungshauses war normirt: vom Regiment commandirt: 1 Officier als Commandant, 1 Corporal als Schreibmeister, 1 Fourier als Rechenmeister, 4 Gemeine als Aufseher, 1 Führer zur Führung der Wirthschaft, 1 Gemeiner als Koch, 4 Gemeine als Wärter, in Summa 13 Köpfe und 48 Soldatenknaben als Zöglinge. 2238 3) Registratur des Reichs-Kriegs-Ministeriums, g.

Next

/
Thumbnails
Contents