Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (1878)
Das Bildungswesen im österreichischen Heere vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. (Beitrag zu Culturgeschichte Österreichs.) Nach Originalquellen von Josef Ritter Rechberger von Rechkron, Major im k. k. Kriegs-Archiv
38 Das Bildungswesen im österreichischen Heere Die Beköstigung bestand in „Suppe, Rindfleisch und Gemüse und Brod“. Von der Bekleidung sind in den Acten blos „Casquets“ und „Röckeln“ genannt, auch ist von hölzernen „Exercirflinten“ die Rede. Uber Unterricht und Erziehung finden sich nachstehende interessante Daten, und zwar ist der Lehrplan folgendermassen limitirt: „In dem Erziehungshaus soll kein Unterricht vor sich gehen, als der dazu gehört, um den Knaben die Bildung für einen geschickten Unter - officier beizubringen: Unterweisung im Lesen, Schreiben und Tabellen machen“, und „in der vierten Classe so viel möglich zu denen bei der Compagnie vorfallenden Schreibereien vorbereitet werden.“ Das Wort Classe bezog sich jedoch nicht auf den Unterricht, sondern auf das Lebensalter, und zwar umfasste die I. Knaben vom 6 bis 9, die II. von 9 bis 12, die III. von 12 bis 15, endlich die IV. von 15 bis 18 Jahren, in welch’ letzterem Lebensjahre die Ausmusterung erfolgte. Die betreffenden Soldatenknaben wurden vom Hofkriegsrathe den Regimentern anrepartirt, die aus dem Tyrnauer Waisenhause übernommenen Officiers - Söhne als k. k. ordinäre Cadeten eingetheilt *): „In denen Schulen“ der Provinzen hatten „die Soldatenknaben, wie jene von politischem Stand den insgemein eingeführten Unterricht zu bekommen, und es war Pflicht der Regiments - Commandanten“, den unentgeltlichen Schulbesuch zu vermitteln, „zu welchem die Knaben durch einen Unterofficier geführt wurden.“ Den Schreib- und Rechenmeistern, die mit den Knaben im nämlichen Zimmer schlafen mussten, oblag es, „auf ihr Thun und Lassen Acht zu haben, beständig um sie, folgbar der erste Aufseher dieser Jugend zu sein“, und wenngleich die Knaben in den Provincialschulen den Unterricht im Lesen, Schreiben und Rechnen bekamen, sie „im Institut in dem aufs Militär - Schreib- und Rechengeschäft Bezugnehmenden nützlich zu unterrichten“. „Nach der Wichtigkeit des Erziehungsgeschäftes messen sich aber auch die Pflichten der Lehrer gegen die Zöglinge und Schüler: Er nimmt durch das Lehramt die Stelle eines Vaters ein, mehr als ein Vater zu sein, da er so viele vernünftige Geschöpfe dem Untergange entreisst; dabei muss er auch die Gesinnung eines zarten Vaters annehmen, nämlich die Kinder glücklich zu machen, ohne an ihnen ein Zuchtmeister zu werden, sie zu leiten; er darf nur seine Schüler lieben, so wird ihnen Geduld und Emsigkeit nicht schwer anliegen.“ Es liegt die Versuchung nahe, jene Grundsätze tiefer Moral der Reihe nach anzuführen, auf welche Kaiser Josef die von ihm in’s Leben gerufene Institution basirt wissen wollte, und darum mögen wenigstens aus dem umfangreichen und alle Zweige des Unterrichtes ') Registratur des Reichs-Kriegs-Ministeriums; Fase. XXIII, Kr. 109.