Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 3. (1878)

Das Bildungswesen im österreichischen Heere vom dreissigjährigen Kriege bis zur Gegenwart. (Beitrag zu Culturgeschichte Österreichs.) Nach Originalquellen von Josef Ritter Rechberger von Rechkron, Major im k. k. Kriegs-Archiv

36 Das Bildungswesen im österreichischen Heere gut Eingemachtes oder Bratel, an Fasttagen eine Backerei oder sonstige Speise mehr“. Die dem Acte beiliegende „Speis-Ordnung“ schreibt für jeden Tag eines vollen Monats detaillirt vor, was gereicht werden musste, und zeigt, wie nothwendig man schon zu jener Zeit den Wechsel in der Nahrung erachtet hat. b) Soldatenknaben-Erziehungshäuser. Wie erwähnt, erfüllten sich bezüglich des Aufgehens der Soldaten­kinder in der Bevölkerung die Erwartungen Maria Theresia’s keineswegs. Der Armee ward ein übergrosses Impediment aufgebürdet, und das Elend, in welchem sich die zahlreichen Soldatenkinder befanden, bestimmte Josef II., wenige Jahre nach der Vergrösserung, das Officiers-Waisenhaus zu Tyrnau, welches, sowie die Landes-Waisen- häuser, zur Versorgung nicht ausreichte, völlig aufzulassen und Regiments-Knaben-Erziehungshäuser in’s Leben zu rufen. Die Absicht dabei war „vorzüglich auf das Mittel gerichtet, wodurch dem bekannten Mange] eines Nachwuchses von vertrauten und tüchtigen Unterofficiers bei denen Infanterie - Regimentern, besonders von Landeskindern, und dem daraus entstehenden, auf den Dienst einen Einfluss nehmenden Übel die erforderliche Hilf verschafft werden kann“ '). Der Kaiser wollte ein specifisch österreichisches Heer gründen, in welchem im Gegensätze zu den Söldnern Vaterlandsliebe die mächtigste Triebfeder sein sollte. Als zunächst verwendbare Baarmittel für die neue Schöpfung bestimmte Josef II. „den dermalen bestehenden allgemeinen Soldaten­weiber- und Kinderfond“; dagegen hatte er „zur Versorgung der ganz krippelhaften und mit scheuhaften Übeln beladenen Soldatenweibern und Kindern vom 1. November 1782 an auf beständig jährlich 6000 fl. verwilligt“ 2). Von den durch die anderweitige Verwendung des Fondes hilflos gewordenen Soldatenkindern überhaupt, sollten „die Mägdel“ und ebenso „die Knaben bis in das achte Jahr“ entweder „in den politischen Waisenhäusern“ oder bis zum achten Jahr mit dem Betrag ä 2 kr. bei den Landesbewohnern untergebracht werden. Die fernere Unterstützung jüngerer Kinder des Soldatenstandes hatte vom Staate aus für die Zukunft aufgehört, und waren dieselben, „wenn sie nicht unentgeltlich versorgt“ werden konnten, „an das Provinciale abzugeben“ s). In Folge Verordnung vom 9. Mai 1782 errichteten mit 1. No­vember 1782 die 50 deutschen und hungarischen Infanterie-Regimenter *) *) Registratur des Reichs-Kriegs-Ministeriums 1782; Fase. XXIII, Nr. 109. 2) Hofkriegsratli, Erlass vom 25. Mai 1782. 3) Registratur des Reichs-Kriegs-Ministeriums; Fase. XXIII, Nr. 109.

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