Mittheilungen des k.k. Kriegs-Archivs 1. (1876)

Über die Verfassung der Specialgeschichte eines Truppenkörpers

6 Über die Verfassung der Specialgeschichte eines Truppenkörpers. lung von Beispielen zur Erläuterung der theoretischen Lehren, als Sporn zur Nacheiferung für spätere Generationen, es in ähnlichen Gelegenheiten Denjenigen gleichzuthun, welche sich um das Vaterland wohl verdient gemacht haben. Jeder Truppenkörper, insbesondere jedes Regiment, soll daher in ähnlicher Weise, wie es schon von vielen bisher geschehen ist, bestrebt sein, seine Geschichte verfassen zu lassen *). Die Gelegenheit hiezu wird sich namentlich durch die Garni- sonirung des Regimentes in der Hauptstadt oder deren Nähe ergeben. Es ist dann Pflicht des Commandanten, einen Officier, der nicht nur im Allgemeinen die Befähigung zu einer solchen Arbeit besitzt, son­dern der auch längere Zeit dem Truppenkörper angehörte, also vor­zugsweise einen älteren Hauptmann oder Stabsofficier, mit dieser Auf­gabe zu betrauen. In Folge mancher unvermeidlich gebotenen Heereseinrichtungen vermag jetzt ein Regiment nicht mehr, so wie einst, seine Söhne in dauerndem Verbände beisammen zu halten; dadurch sind die Schwierig­keiten in der Wahl geeigneter Officiere für solche Arbeiten zwar gesteigert, es werden sich aber häufig ältere Officiere des nicht activen Standes finden, welche einstens Angehörige des Truppenkörpers waren, und die in Wien selbst domiciliren; ferner in der k. k. Garde oder in ähnlichen Verwendungen und Stellungen befindliche Officiere, denen hinreichende Gelegenheit hiezu geboten ist. Die Anwendung eines so vorzüglichen Mittels zur Hebung der Pietät und Anhänglichkeit an den eigenen Truppenkörper wird noch mehr gefördert, wenn die Arbeit in die Hände eines älteren Officiers gelegt ist, der mit innigem Antheil und mit berechtigtem Stolz die Thaten seines Regiments beschreiben wird, mit Einem Wort, dessen Herz an seinem Truppenkörper hängt, und der diesem somit auch in seiner Geschichte das wärmste Interesse entgegenbringt. Der Geschichtschreiber muss aber auch mit einer gewissen Energie an die Ausführung gehen, denn nur zu leicht zersplittert sich die Kraft gleich Anfangs durch die Masse des Stoffes, und halbfertige Elaborate, sowie überhaupt Leistungen, die nicht mit der darauf verwen­deten Zeit im Einklänge stehen, sind schliesslich das unbefriedigende Resultat. Bei ernstem Willen und einigem Geschick aber wird — da es an der wirksamsten Unterstützung von Seite des Kriegs-Archives nicht fehlen soll — die Arbeit rasch zu einem gedeihlichen Abschluss gelangen. *) Zufolge der organischen Bestimmungen für das k. k. Kriegs-Archiv und der • Dienstesvorschriften für dasselbe werden die Specialgeschichten der Regimenter und selbständigen Bataillone durch Officiere derselben unter der Leitung des Vorstandes des Schriften-Archives bearbeitet, wozu Seitens der betreffenden Truppenkörper fall­weise die Bewilligung des Reichs-Kriegsministeriums einzuholen ist; doch dürfen dem Aerar hiedurch keine Kosten erwachsen.

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